Ausweisersatz

21. November 2007 12:14 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


13:17
Mein türkischer Reisepass ist abgelaufen wird seitens des Konsulats nicht verlängert, bevor ich nicht meinen Wehrdienst in der Türkei abgeleistet habe. Ich müsste dafür ca. 7.000 EURO bezahlen und trotzdem 21 Tage in die Türkei. Da ich selbständig bin, würden sich die Kosten dafür um das Doppelte erhöhen durch den Verdienstausfall. Und nach dem, was man von aus Türkei hört habe ich, ehrlich gesagt, Angst davor.

Nun habe ich gestern bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Einbürgerung vorgesprochen. Die haben mir gesagt, daß ich alle Anforderungen für eine Einbürgerung erfülle (bin über 40, seit über 30 Jahren in Deutschland, seit 13 Jahren mit meiner deutscjen Frau verheiratet, usw.). Es fehlen nur noch ein paar Unterlagen, um den entsprechenden Antrag zu stellen. Das ganze Verfahren der Einbürgerung dauert wohl ca. 9-12 Monate.

Ich habe jedoch das Problem, daß ich keinen gültigen Reisepass habe. Ich kann also kein neues Bankkonto eröffnen, mich nicht bei Behörden ausweisen und auch nicht mit meiner Familie ins Ausland, z.B. Spanien reisen.

Meine Frage ist:
können mir die deutschen Behörden einen Ausweisersatz o.ä. ausstellen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Wenn das möglich wäre, hätte ich auch keinen Stress 1 Jahr auf die Einbürgerung zu warten.

21. November 2007 | 12:51

Antwort

von


(156)
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
E-Mail: info@ra-kienhoefer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Wer nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen. Die Ausstellung eines deutschen Ausweis- oder Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Die Ausstellung setzt vor allem voraus, dass nachweislich ein Nationalpass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann. In der Regel muss ein Aufenthaltstitel vorhanden sein oder erteilt werden können.

Ausweisersatz:
Wenn es nicht möglich oder zumutbar ist, einen anerkannten ausländischen Pass oder Passersatz zu erhalten, kann eine Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel als Ausweisersatz ausgestellt werden. Dieser Ausweisersatz dient dazu, der Ausweispflicht in Deutschland nachzukommen. Er berechtigt allerdings nicht zum Grenzübertritt.
Diesen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde, dort erhalten Sie weitere Informationen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Sven Kienhöfer


Rückfrage vom Fragesteller 21. November 2007 | 13:14

Ich hätte eine etwas ausführlichere Antwort erwartet.
Z.B. mit Angabe von §§, Urteilen bzw. konkretes Vorgehen.

Bei der Ausländerbehörde war ich schon, da war man sich nicht sicher, ob man mir einen Ausweisersatz ausstellen könne, ohne daß ein Eingriff in den Wehrdienst eines fremden Landes gegeben ist.

Enttäuschend für einen Betrag von 200 EURO !!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. November 2007 | 13:17

Sehr geehrter Fragesteller,

sollten Sie noch eine konkrete Nachfrage haben, kontaktieren Sie mich bitte unter sven.kienhoefer@gmx.de.
Die in Betracht kommenden Gestzestexte kann ich Ihnen dann per E-Mail zukommen lassen.

MFG

ANTWORT VON

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