Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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eine konkrete Speicherung wird nicht vorgenommen, da die Daten sodann als Abbild vom Reisepass dienen.
Diese Daten sind natürlich vorhanden.
Sie sollten bei der Neubeantragung dann Ihr richtiges Datum angeben und sofern möglich noch die alten Dokumente vorlegen. Sollten Sie diese nicht mehr haben, könnten Sie die Behörde dieser Dokumente angeben, dass diese neu übersetzt werden.
Notfalls würde auch eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen und Ihrer Familie ausreichen, dass Sie später geboren sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
"Diese Daten sind natürlich vorhanden. "
Das heißt irgendwo ist bei den Behörden gespeichert, wann ich geboren wurde?
"Sollten Sie diese nicht mehr haben, könnten Sie die Behörde dieser Dokumente angeben, dass diese neu übersetzt werden. Notfalls würde auch eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen und Ihrer Familie ausreichen, dass Sie später geboren sind."
Das heißt ich gehe zur Stadtverwaltung (oder besser zum Konsulat in Italien z.B.) und lege eine neue Übersetzung des iranischen Reisepasses vor, wo dann das richtige Geburtsjahr aus dem Ausreiseland steht. Das wars? Ich bin doch sicher, diese Daten werden überprüft und abgeglichen mit einer Kartei o.ä.
Bitte beantworten Sie noch kurz diese Fragen, da es mir aktuell SEHR wichtig ist, wie ich einen neuen Reisepass beantragen kann mit dem richtigen Geburtsjahr. Ich habe alte Dokumente wie die Einbürgerungsurkunde und beglaubigte Übersetzungen des Passes aus dem Ausreiseland.
Sehr geehrter Fragesteller,
bei den Behörden sind die Daten Ihres aktuellen Reisepasses gespeichert.
Sie sollten den neuen Reisepass mit der Vorlage von übersetzten Dokumenten mit neuem Geburtsdatum dann beantragen.
Hier sollten Sie gleich eine Begründung liefern, dass diese Daten bei Ihrem ursprünglichen Pass falsch eingetragen worden waren.
Die Stadtverwaltung wird sicherlich nicht mehr die Originalunterlagen von damals haben und muss dann Ihrem Antrag stattgeben, da Sie das richtige Geburtsdatum auch belegen können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt