Ausstehende Gehälter Eintreibung möglich?

3. Juni 2008 10:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Hallo,

kurz der Sachverhalt:

Ich war bis August 2007 Gesellschafter (20%)/Geschäftsführer einer GmbH mit zwei GF und 11 Mitarbeitern. Im August habe ich das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen aufgelöst und bin dieses Jahr auch als Gesellschafter ausgeschieden.

Zum Zeitpunkt des Ausscheidens standen noch 10 T€ Gehalt aus. Ich habe mich mit einer nicht näher definierten Ratenzahlung mündlich einverstanden erklärt und mittlerweile 3 T€ erhalten.

Seither bekomme ich keine Aussagen mehr, wann ich die nächste Zahlung erhalte bzw. bis wann der Rückstand ausgeglichen sein wird. Der 2. GF, der für die Finanzen zuständig war und die restlichen Mitarbeiter haben seit letztem August Gehälter erhalten.

Ich möchte nun nicht länger warten und endlich das ausstehende Gehalt bekommen. Was kann ich hier tun?

Danke im Voraus!

MfG
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beanrworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Sie sollten die Schulderin mit einer Frist von 10 Tagen auffordern, den aussstehenden Restbetrag zu begleichen. Ist es der GmbH derzeit nicht möglich den gesamten Betrag zu bezahlen, sollten Sie die Ratenzahlung schriftlich fixieren. Hier sollte festgehalten werden, dass bei Nichtzahlung der einzelne Raten sofort wieder der gesamte Betrag fällig wird.

Reagiert die GmbH nicht auf das Schreiben, müßten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Beachtet werden müssen insbeosndere immer vertragliche Ausschlussfristen, d.h. Fristen, in dessen Zeitraum die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Vertetung zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...