Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beanrworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sie sollten die Schulderin mit einer Frist von 10 Tagen auffordern, den aussstehenden Restbetrag zu begleichen. Ist es der GmbH derzeit nicht möglich den gesamten Betrag zu bezahlen, sollten Sie die Ratenzahlung schriftlich fixieren. Hier sollte festgehalten werden, dass bei Nichtzahlung der einzelne Raten sofort wieder der gesamte Betrag fällig wird.
Reagiert die GmbH nicht auf das Schreiben, müßten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Beachtet werden müssen insbeosndere immer vertragliche Ausschlussfristen, d.h. Fristen, in dessen Zeitraum die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Vertetung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
gerne beanrworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sie sollten die Schulderin mit einer Frist von 10 Tagen auffordern, den aussstehenden Restbetrag zu begleichen. Ist es der GmbH derzeit nicht möglich den gesamten Betrag zu bezahlen, sollten Sie die Ratenzahlung schriftlich fixieren. Hier sollte festgehalten werden, dass bei Nichtzahlung der einzelne Raten sofort wieder der gesamte Betrag fällig wird.
Reagiert die GmbH nicht auf das Schreiben, müßten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Beachtet werden müssen insbeosndere immer vertragliche Ausschlussfristen, d.h. Fristen, in dessen Zeitraum die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Vertetung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt