27. Juli 2006
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10:56
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
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auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Sie sollten die Firma Centurionet anschreiben und schildern, dass Sie sich zum einen schon nicht angemeldet und zum anderen keine Mahnung erhalten haben.
Ein solches Schreiben können Sie auch von einem Rechtsanwalt verfassen lassen.
Falls die Firma, wie angedroht einen Mahnbescheid und in der Folge einen Vollstreckungsbescheid beantragt, sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Dann geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über. In einem solchen trägt die Firma Centurionet die Beweislast dafür, dass ein Vertrag mit Ihnen geschlossen wurde. Das bedeutet die Firma Centurionet müsste den Vertragsschluss beweisen. Ob und inwiefern dies gelingen wird, vermag ich mangels genauer Sachverhaltskenntnis nicht beurteilen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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