Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist díe Stadt Ihr Vermieter und Sie sind Hauptmieter dieser Wohnung und haben die Wohnung an mehrere Untermieter vermietet. Sie haben also nur ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter und nicht die Untermieter mit dem Vermieter.
Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Grundstück vom Vermieter kann verboten werden, wenn dies zur Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauches anderer Mieter hier also des Shops führt. Sie haben als (Haupt-)Mieter dafür Sorge zu tragen, dass andere Mieter in ihrem Gebrauch nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen also selbst auf Ihre Untermieter einwirken, die Fahrräder an einer geeigneten Stelle abzustellen.
Ebenso kann das Abstellen durch die Stadt als Nachbar und Grundstückseigentümer verboten werden und dies Ihrem Vermieter mitgeteilt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist díe Stadt Ihr Vermieter und Sie sind Hauptmieter dieser Wohnung und haben die Wohnung an mehrere Untermieter vermietet. Sie haben also nur ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter und nicht die Untermieter mit dem Vermieter.
Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Grundstück vom Vermieter kann verboten werden, wenn dies zur Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauches anderer Mieter hier also des Shops führt. Sie haben als (Haupt-)Mieter dafür Sorge zu tragen, dass andere Mieter in ihrem Gebrauch nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen also selbst auf Ihre Untermieter einwirken, die Fahrräder an einer geeigneten Stelle abzustellen.
Ebenso kann das Abstellen durch die Stadt als Nachbar und Grundstückseigentümer verboten werden und dies Ihrem Vermieter mitgeteilt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
9. August 2012 | 09:48
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Unser Vermieter ist ein Privatmann, nicht die Stadt. Die Wohnung ist in einem Haus in einer Fussgängerzone. Das Haus hat keinen eingenen Vorhof. Man geht aus dem Haus raus und steht direkt in der Fussgängerzone. Die Fahrräder stehen somit in der Fussgängerzone und nicht auf dem Grundstück des Vermieters.
Sind wor dann auch verantwortlich?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. August 2012 | 10:30
Auch dann sind Sie verantwortlich, da die Stadt Ihren Vermieter auffordert, diesen Zustand zu unterlassen und Sie allein ein Vertragsverhältnis mit Ihrem Vermieter haben.
Sie sind also verpflichtet, darauf einzuwirken, dass die Fahrräder das Geschäft im EG nicht behindert.