Sehr geehrter Fragesteller,
die Umsatzsteuer (MWSt) wird nicht von Ihnen, sondern von dem Lieferanten geschuldet. Sie schuldeten diese nur dann dem Finanzamt, wenn Sie sich an einer Steuerhinterziehung des Lieferanten beteiligen, nur dann bestände auch ein strafrechtliches Risiko für Sie. Hierfür wäre es jedoch erforderlich, daß Sie um die vom Lieferanten geplante Steuerhinterziehung wissen, was bei Ihnen offensichtlich aber nicht der Fall ist. Die bloße Vermutung reicht nicht aus, auch nicht im Hinblick auf den günstigen Preis, zumal es sich nach Ihrer Schilderung hierbei ja nicht um einen Dumpingpreis handelt. Und der Barzahlungswunsch kann auch einfach daher rühren, dass die Fleischerei bei ihr unbekannten Kunden nicht ihrem Geld nachlaufen möchte.
Von daher sehe ich in Ihrem Fall keine Probleme, wenn Sie die Lieferung bar bezahlen. Sie sollten allerdings auf die Erstellung einer Rechnung und einer Quittung für Ihre Barzahlung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
die Umsatzsteuer (MWSt) wird nicht von Ihnen, sondern von dem Lieferanten geschuldet. Sie schuldeten diese nur dann dem Finanzamt, wenn Sie sich an einer Steuerhinterziehung des Lieferanten beteiligen, nur dann bestände auch ein strafrechtliches Risiko für Sie. Hierfür wäre es jedoch erforderlich, daß Sie um die vom Lieferanten geplante Steuerhinterziehung wissen, was bei Ihnen offensichtlich aber nicht der Fall ist. Die bloße Vermutung reicht nicht aus, auch nicht im Hinblick auf den günstigen Preis, zumal es sich nach Ihrer Schilderung hierbei ja nicht um einen Dumpingpreis handelt. Und der Barzahlungswunsch kann auch einfach daher rühren, dass die Fleischerei bei ihr unbekannten Kunden nicht ihrem Geld nachlaufen möchte.
Von daher sehe ich in Ihrem Fall keine Probleme, wenn Sie die Lieferung bar bezahlen. Sie sollten allerdings auf die Erstellung einer Rechnung und einer Quittung für Ihre Barzahlung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Rückfrage vom Fragesteller
17. Juni 2006 | 12:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre es als Beteiligung an der Steuerhiunterziehung zu sehen, wenn ich am Ende nicht auf einer Rechnung bestehe, oder der Lieferant sich weigert eine auszustellen, und ich in trotzdem bezahle ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. Juni 2006 | 12:27
Sie sind nicht verpflichtet, auf eine Rechnung zu bestehen. Wenn allerdings der Lieferant auf Ihre Bitte hin Ihnen weder eine Rechnung noch - nach Bezahlung - eine Quittung erteilt, sollten Sie "hellhörig" werden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht