30. August 2022
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15:44
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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48163 Münster
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Ihre gestellte Frage
Aufkommen für einen nicht verursachten Schaden in einer Ferienwohnung
30. August 2022 14:00
beantworte ich wie folgt:
Ihre Fragen sind:
1) ob es Sinn macht gegen dieses „Geschäftsmodell" vorzugehen?
2) ob Sie zahlen müssen?
Zu 2): Nein, Sie haben Beweisbar keinen Schaden verursacht:
„die geflieste Fensterbank (....) (auf älteren Fotos in Booking.com lässt sich der benannte Schaden bereits finden."
Sie haben einen Zeugen, der dies vor Gericht bezeugen könnte.
Problem ist, dass Sie den Vermieter am Ort der FErienwohnung, meist sein Wohnort verklagen müssen.
Zu1): gegen dieses „Geschäftsmodell" vorzugehen macht insofern Sinn, als dass Sie dies booking.com melden sollten unter Schilderung wie in der Frage erfolgt und unter Beifügung der Fotos. Das ist Betrug und dürfte von booking.com nicht geduldet werden.
Evtl. überzeugt booking.com Ihnen die Kaution zurückzuzahlen.
Versuchen Sie es unter
https://partner.booking.com/de/hilfe/support-kontakt/feedback/so-reichen-sie-eine-beschwerde-ein
Günstigstes Vorgehen, wenn Sie keine RSV haben und wenn nichts passiert auf Ihre Rückforderung unter Fristsetzung und booking.com ebenfalls nicht hilft:
Verbraucherzentrale
oder
Mahnbescheid beantragen iHv 300 €, geht auch als sog. Internationaler Mahnbescheid
Ich hoffe Ihnen eine erste Einschätzung gegeben zu haben und weise auf folgendes hin:
Gerne stehe ich Ihnen für eine noch umfangreichere Beratung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die in meinem Profil genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse (nach Ausnutzung der Nachfragemöglichkeit) oder per Direktanfrage über frag-einen-anwalt.de.
Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann