Aufhebung Scheidungsurteil

| 16. Februar 2016 12:28 |
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Familienrecht


Mein Mann (64) und ich (66) haben haben uns in einer schweren Krise nach 15 Jahren Ehe einvernehmlich scheiden lassen. Inzwischen leben wir seit fast einem Jahr wieder zusammen und bereuen diesen Schritt sehr. Da ich während unserer Ehe Alleinverdienerin war und mein Mann den Haushalt geführt hat (vorher war er selbstständig), hätte er im Falle meines Todes keinerlei Versorgung.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auch nach der Verkündung und Zustellung des Scheidungsbeschlusses kann die Scheidung noch zurückgenommen werden, solange sie noch nicht rechtskräftig ist (also solange die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist). Dafür ist es nicht mal nötig, gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen (OLG Oldenburg FamRB 2014,202). Die Rücknahme kann schriftlich beim Familiengericht erfolgen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass der Beschluss rechtskräftig ist.
Dann kann der Scheidungsbeschluss nicht mehr aufgehoben werden.
Es gäbe für Sie nur die Möglichkeit, ihn erneut zu heiraten.

Allerdings heißt dies noch nicht, dass Ihr Mann auch an der Versorgung von Ihnen teilhaben kann, da gerade die berufständischen Versorgungsträger die Übernahme der Versorgung an Bedingungen knüpfen (z.B. mind. 3 Jahre verheiratet, noch nicht in Rente). Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie für Ihren Mann nach einer privaten Absicherung schauen sollten, um ihn abzusichern, z.B. eine Riskolebensversicherung.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hierfür keine andere Auskunft geben kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2016 | 15:09

Leider haben Sie die konkreten Angaben meiner Anfrage in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt. Die Scheidung ist seit März 2015 rechtskräftig, auch bei einer erneuten Heirat ist eine Versorgung meines Mannes angesichts unser beider Lebensalter ausgeschlossen. Eine private Absicherung meines Mannes scheidet aus demselben Grund aus. Sie sollten sich schämen, für eine so inkompetente Antwort Geld zu nehmen!!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Februar 2016 | 15:15

Leider kann ich Ihre Antwort nicht nachvollziehen.
Ich hatte Ihnen doch geantwortet, dass eine Aufhebung des Scheidungsbeschlusses nicht möglich ist und Ihnen lediglich als Herz gelegt, weitere Vorsorgemöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Sie hätten dann genauer ausführen müssen.

Bewertung des Fragestellers 16. Februar 2016 | 15:13

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"Die Anwältin hat sich schnelles Geld verdient, ohne auf die Anfrage kompetent einzugehen. Sie sollte sich ihr Lehrgeld zurückgeben lassen."