7. Februar 2023
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21:37
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen nachweisen können, dass Sie Test B nur wegen Test A beauftragt haben. Dies könnte sich gegebenenfalls aus den Unterlagen ergeben die Sie unterschrieben haben. Oder wenn die Aussage des Arztes, dass A nur mit B möglich ist, durch einen anderen Arzt oder Laborfachkraft bestätigt wird, dann kann die Forderung ohne Durchführung des Tests A begründet zurückgewiesen werden. Entsprechendes sollten Sie dem Labor dann mitteilen und auch dem Inkasso, sofern ein solches eingeschaltet wird. Ohne einem solchen Nachweis bestehen wenig Erfolgsaussichten die Forderung zurückzuweisen, es sollte gegebenenfalls gezahlt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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