Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Sie sollten gegen die Ablehnung der BG Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie hier dringend die Widerspruchsfrist, ansonsten wird Ihr Widerspruch als unzulässig verworfen.
Den Fall sollten Sie einem Anwalt übergeben.
Dieser kann Akteneinsicht in Ihre Akte nehmen und sodann mit Ihnen die Widerspruchsbegründung erarbeiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Sie sollten gegen die Ablehnung der BG Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie hier dringend die Widerspruchsfrist, ansonsten wird Ihr Widerspruch als unzulässig verworfen.
Den Fall sollten Sie einem Anwalt übergeben.
Dieser kann Akteneinsicht in Ihre Akte nehmen und sodann mit Ihnen die Widerspruchsbegründung erarbeiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin