Sehr geehrter Fragesteller,
Im Strafrecht gibt es den Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Daher müssen Sie den Sachverhalt nicht noch einmal aufrollen.
Sie haben ja auch dafür gebüßt, so dass Sie nichts weiter unternehmen müssen.
Zudem sind Ihre Taten auch schon verjährt (nach fünf Jahren). Die Staatsanwaltschaft würde daher gar nichts mehr machen, weder ermitteln, noch anklagen können.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Im Strafrecht gibt es den Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Daher müssen Sie den Sachverhalt nicht noch einmal aufrollen.
Sie haben ja auch dafür gebüßt, so dass Sie nichts weiter unternehmen müssen.
Zudem sind Ihre Taten auch schon verjährt (nach fünf Jahren). Die Staatsanwaltschaft würde daher gar nichts mehr machen, weder ermitteln, noch anklagen können.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
9. Februar 2015 | 13:16
Hallo, ich danke Ihnen sehr herzlich für diese bravouröse Antwort für wenig Geld(für mich viel). Ich werde Sie immer im Herzen behalten! Vielen lieben Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. Februar 2015 | 07:48
gerne