Guten Tag,
leider kann ich Ihnen keine positive Auskunft geben. Mit Ihrem Verhalten haben Sie eine tatbestandliche Unfallflucht begangen. Sie hätten eine ausreichende Zeit beim Fahrzeug warten oder aber die Polizei zur Feststellung Ihrer Daten rufen müssen.
Dies könnte auch Konsequenzen im Hinblick auf die Zahlung Ihrer Haftpflichtversicherung haben, die möglicherweise versuchen wird, Sie in Regress zu nehmen.
Ich kann Ihnen nur raten sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, der Sie erst einmal strafrechtlich vertritt.
Da Ihre Daten und damit Täterschaft im Grunde feststeht wird wahrscheinlich eine geständige Einlassung der beste Weg sein, um möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens erzielen zu können.
Mit abschließender Sicherheit ist diese Frage jedoch nicht zu beantworten, bevor ein Rechtsanwalt Akteneinsicht in die polizeiliche Akte genommen hat.
Gerne können Sie auch mich unter info at rechtsanwaeltin-petereit.de kontaktieren.
Ich drücke Ihnen die Daumen,
beste Grüße
Kirsten Petereit
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 07.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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