22. Februar 2008
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12:06
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Bettlägrigkeit oder Hausaufenthalt. Sofern die Genesung durch die Fahrt nicht beeinträchtigt wird, kann die Fahrt nicht untersagt werden.
Nur, wenn die AU heute ausläuft, ist nicht so ganz klar, warum Sie sich dann von der (ebenfalls kranken) Freundin pflegen lassen wollen. Das sollten Sie so dem AG nicht mitteilen, da er sich sonst ggfs. verschaukelt fühlen könnte.
Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sind Sie normal versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle