1. September 2016
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17:36
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja, dies ergibt sich schon aus § 2 Abs.1 Nr.10 Nachweisgesetz.
2. Dem Gesetz nach ist der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, den Tarifvertrag im Betrieb auszulegen. Eine Aushändigung ist gesetzlich nicht vorgesehen, ein solcher Anspruch wird von den Gerichten daher auch in der Regel abgelehnt (LAG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 6 Ta 54/14; LAG Köln, 20.01.2010 - 3 Sa 420/09) - auch wenn dies unter Juristen insbesondere aufgrund der von Ihnen genannten Gründe nicht unumstritten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking