Arbeitsverhältnis

4. August 2015 17:06 |
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Arbeitsrecht


Guten Tag,

ich arbeite
bei einem Personaldienstleister. Ich wurde auf 450,00 EUR Basis eingestellt und bin für die Akquise neuer Kunden zuständig.

Bei Abschluss des Vertrages sowie im Nachhinein wurde mir versichert, dass ich intern eingestellt bin und auch mein Arbeitsvertrag deutet auf nichts anders hin.

Nun habe ich zufällig erfahren, dass ich nicht intern sondern doch extern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingestellt wurde.


Sehr geehrte Fragestellerin,

bitte sehen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag genau an. Wer ist dort als Vertragspartner genannt ?

Wenn Sie ei­nen "nor­ma­len" Ar­beits­ver­trag ha­ben, gilt § 613 Satz 2 BGB, wonach der An­spruch Ih­res Ar­beit­ge­bers auf Er­brin­gung Ih­rer Ar­beits­leis­tung "im Zwei­fel nicht über­trag­bar" ist. Ei­ne sol­che Über­tra­gung ist nur mit einer recht­li­chen, sprich hier ar­beits­ver­trag­li­chen Grund­la­ge möglich.

An­ders ist es dann, wenn der Ar­beits­ver­trag von vorn­her­ein zum In­halt hat, dass man als Ar­beit­neh­mer an an­de­re Ar­beit­ge­ber ver­lie­hen, d.h. in de­ren Be­trieb zur Ar­beit ab­ge­ord­net wer­den kann. In ei­nem sol­chen Fall be­steht ei­ne ver­trag­li­che Grund­la­ge für die "Aus­leih­be­fug­nis" des Ar­beit­ge­bers. Dies richtet sich dann nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ihrer Sachverhaltsschilderung ist insoweit nichts genaueres zu entnehmen. Sie schreiben, Sie hätten das durch Zufall erfahren.

Ich bitte daher um genauere Erläuterung. Nutzen Sie bitte hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, so dass ich Ihnen nochmals antworten kann.


Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 4. August 2015 | 18:48

Hallo Frau Draudt, ich habe einen normalen Anstellungsvertrag soll aber Stundenzettel ausfüllen und bekomme einen Stundenlohn. Mich wunderte das, darum habe ich nachgefragt , einmal vor Vertragsabschluss und einmal später. Beide Male wurde mir gesagt, ich wäre natürlich intern angestellt. So wie es aussieht, stimmt das aber nicht, dass wurde mir von intern bestätigt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2015 | 10:59

Sehr geehrte Fragestellerin,

leider haben Sie meine Frage bezüglich des genauen Inhalts des Arbeitsvertrages nicht beantwortet, auch nicht, wer dort als Vertragspartner genannt ist.

Das ist aber maßgebend.

Wie gesagt, es müsste im Vertrag die Ausleihung gestattet worden sein, damit dies möglich ist.
Dass Sie Ihre Stunden dokumentieren müssen, hat auf die Frage, ob die Überlassung nach AÜG möglich ist, keine Auswirkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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