3. Dezember 2024
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17:17
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Rechtsgrundlage wäre hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Danach muss der Arbeitgeber für Angestellte im Homeoffice die Ausstattung bereitstellen und dafür einen Zuschuss zahlen. Das betrifft nicht nur die Kosten für Telekommunikation, sonder zb auch Energiekosten. Sie sollten daher eine Fortsetzung der Regelung anregen. Gegebenenfalls lässt sich auch ein höherer Betrag vereinbaren, falls Sie arbeitsbedingt den Rechner viel nutzen und dadurch ein entsprechender Energieverbrauch entsteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt