Arbeitsrecht / Selbstständig ohne Meisterbrief

| 16. Juni 2012 14:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe mich selbstsändig gemacht und nun von der Handwerkskammer einen Brief bekommen, dass ich meine Tätigkeiten ohne Meister nicht ausführen darf und soll meinen Betrieb sofort schließen. Meine Frage: was darf ich ohne Meisterbrief ausführen? Ich mache Montage von Fertigteilen ausschließlich für die Industrie, Behälterbau, Handel mit Material. Ferner arbeite ich bei einer Firma als Monteur, ich baue dort vor Ort Maschinen zusammen. Ich habe keine eigene Werkstatt und keine Mitarbeiter. Wie kann ich nun der handwerkskammer antworten um meine Selbstständigkeit zu erhalten. Noch eine Frage: darf ich auch für andere Firmen auf Montagen gehen und dort Maschinen reparieren ?
16. Juni 2012 | 14:57

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


entscheidend ist die Handwerksordnung und die dort in den Anlagen A und B aufgeführten Tätigkeiten; den entsprechenden Link füge ich unter der Antwort bei.


Nun kommt es auf die genaue Tätigkeit an, wobei ich vorbehaltlich weiterer Kenntnis nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung von "Metallbauer" ausgehen würde, wofür dann zunächst nach der Anlage A ein Meisterbrieb nicht unbedingt erforderlich wäre.


Bevor Sie aber nun selbst eine - vielleicht fatale - Stellungnahme abgeben, sollte anhand der genauen Gesamtumstände geprüft werden, wie die Tätigkeit im Einzelnen einzustufen ist - hier bestehen sehr gute Chancen, dass mittels anwaltlicher Stellungnahme die Handwerkskammer mit ihrem Vorhaben gestoppt werden kann.



Sofern Sie als - selbständiger - Monteur für nur einen Auftraggeber tätig werden, besteht aber die vielleicht nicht wünschenswerte Möglichkeit der sogenannten "Scheinselbstänbdigkeit", so dass Sie ggfs. in Wahrheit Arbeitnehmer sind, was dann die Selbständigkeit natürlich ausschließen würde.

Auch insoweit sollten Sie sich unbedingt vor Abgabe einer übereilten Stellungnahme gegenüber der Handwerkskammer unbedingt anhand aller Umstände anwaltlich beraten lassen.



Sind Sie als Selbständiger einzustufen, dürfen Sie grundsätzlich auch für andere Firmen auf Montagen gehen und dort Maschinen reparieren.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Link zur Handwerksordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/


Bewertung des Fragestellers 18. Juni 2012 | 08:28

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