ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
"ich hätte mal zwei Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Was ist wenn ein Kollege mich z.B. als psychisch krank bezeichnet und beleidigt. Könnte es zu arbeitsrechtlichen Problemen für mich kommen ,wenn ich in dieser Situation folgendes erwidern würde :
a) Du solltest mal den Arzt wechseln
b)Das ist Schwachsinn was du sagst
c) Dein Verhalten ist asozial
d) Wer Dinge erfindet den halte ich für psychisch krank.
e) Man sollte nicht irgendwelche Dinge nachplappern , welcher ein kranker oder intriganter oder dummer Mensch in die Welt gesetzt hat."
Alle Äußerungen sollten Sie nicht tätigen, da Sie dafür abgemahnt und im Wiederholungsfall möglicherweise sogar gekündigt werden können. Es sind strafrechtlich relevante Beleidigungen und Verleumdungen.
2) Wenn dieser Beleidiger Kollege über einen anderen Kollegen mich beleidigt und keine weiteren Zeugen anwesend sind . Hätte ich eine Chance (Beweisbarkeit) rechtlich gegen den Beleidiger Kollegen vorzugehen , obwohl ich diese Beleidigungen selber nicht gehört habe bzw. nur indirekt von einem anderen Kollegen mitgeilt bekommen habe? ( Bei diesem Sachverhalt wurde mir das nur über den anderen Kollegen zugetragen und dieser Kollege wäre bereit beim Arbeitgeber/Gericht auszusagen) . Bei dieser Frage reicht mir nur ein klares JA oder NEIN !"
Ja, wenn der Kollege wirklich bis zum Ende in Ihrem Sinne aussagt.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau RA,
zu diesen beiden nachfolgenden Punkten habe ich eine Nachfrage und bitte um genauere Erläuterung da das für mich nicht plausibel ist.
d) "Wer Dinge erfindet den halte ich für psychisch krank". Bei dieser Aussage würde ich auf die gleiche "Beleidigung" (weil der Kollege mich als psychisch krank bezeichnet) ihn ebenfalls als psychisch krank bezeichnen. Wie soll das ein Richter rechtfertigen das der eine jemanden als psychisch krank bezeichnen darf und der Andere dafür eine Abmahnung bekommen würde. Das kann doch wohl im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz nicht sein!
Zudem wäre es eine allgemeine Aussage wo niemand namentlich genannt wurde. Wie kann man jemanden beleidigen ohne ihn zu benennen? Es ist doch eine allgemeine Aussage!
Zudem wäre es doch faktisch sogar korrekt. Wenn ein Kollege sich etwas erfindet( was er nicht wissen kann) leidet er an Halluzinationen oder Wahnvorstellungen , betreibt somit üble Nachrede und Verleumdung . Wen ich das als psychisch krank bezeichnen würde wäre es doch sogar faktisch richtig.
e) "Man sollte nicht irgendwelche Dinge nachplappern , welcher ein kranker oder intriganter oder dummer Mensch in die Welt gesetzt hat."
Wie kann ich bei dieser Aussage jemanden beleidigen der ja nur Dinge nachplappert und in diesem Fall damit gar nicht gemeint sein kann. Er plappert ja nur etwas nach was ein kranker, intriganter oder dummer Mensch in die Welt gesetzt hat.
Ich bitte um genaue Erläuterung zu d) und e). da ich es absolut nicht nachvollziehen kann, dass ich mit diesen beiden Aussagen jemanden beleidige.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Nachfrage gerne wie folgt:
Da Sie die beiden Aussagen d und e gegenüber dem Kollegen mitteilen würden, ist er der Adressat. Er wäre klar erkennbar, auch wenn die Aussagen abstrakt formuliert sind.
Die Äußerungen müssen im strafrechtlichen Sinn geeignet sein, jemand anderen schlecht dastehen zu lassen. Das würde ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin