Arbeitslosenversicherung

18. Februar 2024 10:35 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag, mein Anspruch auf ALG1 endete Anfang Februar und Bürgergeld kommt für mich nicht in Frage.
Jetzt hat mich die Agentur angeschrieben und mich auf meine Mitwirkungpflicht aufmerksam gemacht ob ich aus der Arbeitslosenversicherung gekündigt werden soll oder ob ich weiterhin Arbeitssuchend gemeldet werden soll mit allen Pflichten. Ich will mit dieser Behörde nichts mehr zu tun haben. Was passiert wenn ich antworte die sollen mich komplett abmelden aus allem? Muss ich dann die AV selber bezahlen oder was habe ich dadurch für einen Nachteil? Ich kapiere diese Fragestellung nicht. Auch wurde ich gefragt ob ich arbeitslos bleiben will.
18. Februar 2024 | 11:26

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Tag,

offenbar bestehen gewisse Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Jobcenter.
Grundsätzlich können Sie sich „von allem abmelden", wenn Sie keine Leistungen mehr beziehen (wollen).
Als Empfängerin oder Empfänger von AlG1 bzw. Bürgergeld sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig beim Jobcenter zu melden und zu Terminen zu kommen.
Wenn Sie jedoch keine Sozialleistungen mehr beziehen und Bürgergeld nicht in Frage kommt, dann haben Sie faktisch mit dem Jobcenter erstmal auch nichts mehr zu tun.
Ein Austritt/Befreiung aus der Arbeitslosenversicherung ist im Übrigen nur möglich, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (67 Jahre) oder sich etwa selbstständig machen.
Im Falle der Selbstständigkeit können Sie allenfalls eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eingehen.
Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung ist auch wieder kündbar. Allerdings ist das erst nach 5 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden.

Wenn Sie im Übrigen als ehemaliger Arbeitnehmer weiterhin ALG I beziehen (würden) und weniger als 15 Stunden arbeiten, bestünde außerdem Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.

Beste Grüße


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