18. Februar 2024
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11:26
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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offenbar bestehen gewisse Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Jobcenter.
Grundsätzlich können Sie sich „von allem abmelden", wenn Sie keine Leistungen mehr beziehen (wollen).
Als Empfängerin oder Empfänger von AlG1 bzw. Bürgergeld sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig beim Jobcenter zu melden und zu Terminen zu kommen.
Wenn Sie jedoch keine Sozialleistungen mehr beziehen und Bürgergeld nicht in Frage kommt, dann haben Sie faktisch mit dem Jobcenter erstmal auch nichts mehr zu tun.
Ein Austritt/Befreiung aus der Arbeitslosenversicherung ist im Übrigen nur möglich, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (67 Jahre) oder sich etwa selbstständig machen.
Im Falle der Selbstständigkeit können Sie allenfalls eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eingehen.
Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung ist auch wieder kündbar. Allerdings ist das erst nach 5 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden.
Wenn Sie im Übrigen als ehemaliger Arbeitnehmer weiterhin ALG I beziehen (würden) und weniger als 15 Stunden arbeiten, bestünde außerdem Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
Beste Grüße