Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten

21. November 2005 14:39 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Ich habe Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten und muß EUR 276,- zurückerstatten. Zusätzlich habe ich nun einen Anhörungsbogen der Zollbehörden erhalten, in dem man mir Betrug nach STGB §263 vorwirft. Ich will die Angelegenheit so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Soll ich mich daher geständig zeigen und einen Strafbescheid akzeptieren? Kommt es dann trotzdem zu einem Prozeß? Wie hoch wäre die zu erwartende Strafe bei einem monatlichen Einkommen von ca. 700 EUR? Könnte es sein das das Verfahren gegen Bezahlung eines Bußgeldes eingestellt wird? Wirkt sich dies auf mein polizeiliches Führungszeugnis und somit auf meine berufliche Karriere aus? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Vielen Dank für ein paar kurze Antworten.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Ob Sie sich geständig zeigen sollen, hängt grundsätzlich von den Erfolgsaussichten einer Verteidigung ab. Diese kann ich leider nicht beurteilen. Da der entstandene Schaden noch relativ gering ausgefallen ist und Sie – davon gehe ich aus – nicht einschlägig vorbestraft sind, würde sich ein geständiges Verhalten im Hinblick auf die Dauer des Verfahren zu Ihren Gunsten auswirken. Es kann dann damit gerechnet werden, dass durch Strafbefehl entschieden wird (keine mündliche Verhandlung, etc). Es wäre sodann mit einer Geldstrafe zu rechnen (vgl. §§ 40ff. StGB). Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Bei der Verhängung der Tagessätze wird das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen und vom Nettotageseinkommen ausgehen (eine Ratenzahlung ist möglich). Um eine Einstellung gegen eine Geldauflage zu bewirken, wäre die Einschaltung eines Verteidigers von Vorteil. Dieser kann, wie auch Sie, eine entsprechende Einstellung bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft beantragen. Mutmaßungen, wie die Strafe konkret aussehen wird, sind wenig hilfreich, da die Strafe von der individuellen Schuld abhängt. Diese dürfte sich aber angesichts des geringen Schadens und bei kooperativen Verhalten Ihrerseits im unteren Rahmen halten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
Timm@Rae-Linden.de
www.Rae-Linden.de
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...