Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können die Angelegenheit ganz gelassen sehen.
Ihre Ex-Freundin hätte vor Gericht keine Chance, das Ihnen gegebene Geld wieder zurück zu klagen. Die (unwahre) Behauptung, Sie hätten das Geld verlangt, damit Sie die Anzeige zurück ziehen, kann sie nicht beweisen. (Wenn sie überhaupt beweisen kann, Ihnen das Geld gegeben zu haben.)
Sie sollten am besten gar nichts unternehmen und sich vor allen Dingen nicht von ihr oder ihrem Anwalt in irgendwelche Gespräche oder Verhandlungen verwickeln lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sie können die Angelegenheit ganz gelassen sehen.
Ihre Ex-Freundin hätte vor Gericht keine Chance, das Ihnen gegebene Geld wieder zurück zu klagen. Die (unwahre) Behauptung, Sie hätten das Geld verlangt, damit Sie die Anzeige zurück ziehen, kann sie nicht beweisen. (Wenn sie überhaupt beweisen kann, Ihnen das Geld gegeben zu haben.)
Sie sollten am besten gar nichts unternehmen und sich vor allen Dingen nicht von ihr oder ihrem Anwalt in irgendwelche Gespräche oder Verhandlungen verwickeln lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt