Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Da ich die Kündigungsfristen Ihres PkV-Vertrages nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob Ihnen die Nichtabholung des Schreibens irgendetwas "bringt".
Prinzipiell rate ich Ihnen aber, dass Schreiben abzuholen.
Ein berufsrechtlicher oder strafrechtlicher relevanter Interessenkonflikt liegt nicht schon dann vor, weil Ihr Anwalt in der genannten Vereinigung Mitglied ist.
Eine Beschwerde bei der RAK oder bei der Rechtsschutzversicherung wird m.E. nicht viel Sinn machen.
Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt seine Stundenaufstellung übersenden für sein bisheriges Tätigwerden und kündigen Sie das Mandant. Selbstverständlich kann auch Ihr neuer Anwalt in Ihrem Auftrag kündigen und die Unterlagen anfordern.
Einen Ersatzanspruch für die neue "Einweisung" des Anwaltes haben Sie nicht.
Wenn Ihr Rechtsanwalt Fristen versäumt hat und Sie dadurch einen Schaden erleiden, macht er sich aufgrund des abgeschlossenen Anwaltsvertrages schadenersatzpflichtig.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Da ich die Kündigungsfristen Ihres PkV-Vertrages nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob Ihnen die Nichtabholung des Schreibens irgendetwas "bringt".
Prinzipiell rate ich Ihnen aber, dass Schreiben abzuholen.
Ein berufsrechtlicher oder strafrechtlicher relevanter Interessenkonflikt liegt nicht schon dann vor, weil Ihr Anwalt in der genannten Vereinigung Mitglied ist.
Eine Beschwerde bei der RAK oder bei der Rechtsschutzversicherung wird m.E. nicht viel Sinn machen.
Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt seine Stundenaufstellung übersenden für sein bisheriges Tätigwerden und kündigen Sie das Mandant. Selbstverständlich kann auch Ihr neuer Anwalt in Ihrem Auftrag kündigen und die Unterlagen anfordern.
Einen Ersatzanspruch für die neue "Einweisung" des Anwaltes haben Sie nicht.
Wenn Ihr Rechtsanwalt Fristen versäumt hat und Sie dadurch einen Schaden erleiden, macht er sich aufgrund des abgeschlossenen Anwaltsvertrages schadenersatzpflichtig.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
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