Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
hier sind offensichtlich einige Verwechslungen bei der Behörde passiert.
Daher ist es sinnvoll, wenn Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn sonst erwachsen die Bescheide in Rechtskraft. Sie müssen gegen alle Bescheide innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Da mir die Bescheide selbst nicht vorliegen, ist eine ausführliche rechtliche Würdigung nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen aber jedenfalls jeweils folgende Formulierung:
... lege ich gegen den Bescheid vom.....des/der (Behörde), zugegangen am....
Widerspruch ein
und beantrage, den Bescheid über ....an .....vom .....aufzuheben und neu zu bescheiden.
Dann führen Sie Ihre Begründung an.
Zusätzlich dazu können Sie auch mit Ihrer Sachbearbeiterin persönlich sprechen.
Nutzen Sie ggf. gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
hier sind offensichtlich einige Verwechslungen bei der Behörde passiert.
Daher ist es sinnvoll, wenn Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn sonst erwachsen die Bescheide in Rechtskraft. Sie müssen gegen alle Bescheide innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Da mir die Bescheide selbst nicht vorliegen, ist eine ausführliche rechtliche Würdigung nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen aber jedenfalls jeweils folgende Formulierung:
... lege ich gegen den Bescheid vom.....des/der (Behörde), zugegangen am....
Widerspruch ein
und beantrage, den Bescheid über ....an .....vom .....aufzuheben und neu zu bescheiden.
Dann führen Sie Ihre Begründung an.
Zusätzlich dazu können Sie auch mit Ihrer Sachbearbeiterin persönlich sprechen.
Nutzen Sie ggf. gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin