11. Juli 2013
|
15:58
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, es kann zum Problem werden. Wenn Sie mehr als 6 Monate im Ausland sind, dann ist die Aufenthaltserlaubnis erloschen. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie trotz Abmeldung in Deutschland gewesen sind, dann kann Ihr Dueraufenthalt unter Umständen widerrufen werden. Ob Sie dann ausreisen müssen ist davon abhängig, ob Sie einen Gund für den weiteren Aufenthalt hätten (zB Arbeit, Fmilie, etc)
Die Vorstrafe ist hingegen kein Problem. nach $ 12a StAG bleiben bei der Einbürgerung Vorstrafen bis zu 90 Tagessätze ausser Betracht.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
11. Juli 2013 | 16:03
Wenn Sie mehr als 6 Monate im Ausland sind, dann ist die Aufenthaltserlaubnis erloschen. ////////
Vielendank für ihr Antwort, aber wie gesagt ich habe nur Abmeldung in Deutschland aber ich war nicht im Ausland..ich war in Deutschland.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. Juli 2013 | 16:38
OK, Sie haben aber dies dann nachzuweisen. Gelingt dies, dann haben Sie nichts zu befürchten-