28. April 2025
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20:07
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Ja, in Abhängigkeit von den Finanzprodukten, die Sie in Ihrem Depot halten ist das möglich, dass Steuern anfallen ohne, dass Kapitalerträge vorliegen.
z.B. bei einer Verrechnung mit Verlusten, etwa aus vorangehenden Jahren oder die Steuern entfallen auf eine Thesaurierung oder etwas das nicht als Kapitalertrag gilt. Evtl. kann es sich auch um einen Nachtrag, eine Verrechnung oder Korrektur von anderen Steuern handeln. Das müssten Sie am besten bei der Bank erfragen. Auch der Bundesanzeiger kann für deutsche Produkte dazu Auskunft geben, z.B. bei einer Thesaurierung. Die Bank wird Ihnen vermutlich am zielführendsten helfen können, diesen Betrag zuzuordnen.
2. Haben Sie schon probiert die Zahl auf 0 zu setzen, 0,9 oder 1 und das im Nachgang dann zu überprüfen bzw. zu korrigieren? Ansonsten sollten Sie sich am besten an den Support wenden, um das in diesem Fall korrekt ausfüllen zu können.
3. Wenn sich auf der Bescheinigung eine solche Angaben findet, dann muss diese auch in die Steuerklärung übernommen werden, anderenfalls sind die Anlagen für die Anlage KAP unvollständig. Wenn Sie diese Angaben nicht machen, dann sollten Sie das in der Anlage KAP entsprechend angeben.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-