Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.
Da Sie eine Anklageschrift erhalten haben, wird es auf jeden Fall einen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht geben. Diesen können Sie nicht verhindern.
Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, bis zu diesem Zeitpunkt die Schäden zu regulieren oder eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Dies wird dann vor Gericht strafmildern berücksichtigt werden.
Auch würde ich Ihnen raten, sich um eine Therapie zu bemühen.
Da Sie nicht mitgeteilt haben, wie hoch die Schäden waren, kann man nur schwer eine Prognose hinsichtlich der Höhe der Strafe stellen.
Ich würde aber mit einer erneuten, höheren Geldstrafe als beim ersten Mal bzw. maximal mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.
Gern könne Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Hallo,
erst einmal danke für ihre antwort.
Also es handelt sich um geringe beträge einmal waren es knapp 95 euro die hab ich schon gezahlt dann nochmals 112 euro die wurden auch schon gezahlt und die anderen zwei sachen weiss ich überhaupt nicht weil sie dort auch nicht mit drin stehen. Ich habe aber wirklich angst ins gefängniss zu müssen vor allem weil ich net weiss was aus meinen kinder wird. ich glaube ich brauche wirklich eien therapie denn ich merke selbst das ich vom kopf her meist gar net bestellen will weil ich weiss das ich es net bezahlen kann aber dieser drang ist dann meist grösser.
vor allem ist es mir sehr peinlich weil niemand davon weiss und ich auch nicht möchte das es jemand erfährt.
aber meinen sie das es auch eine haftstrafe geben könnte?? davor habe ich am meisten angst.
Da Sie bereits einen Teil der Schäden reguliert haben, kann ich Sie wohl beruhigen.
Ich würde nach meiner Erfahrung davon ausgehen, dass erneut eine Geldstrafe verhängt werden wird.
Ins Gefängnis müssen sie nicht.
Letztlich entscheidet aber der Richter.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin