Anfrage wegen Rückforderung von Spielverlusten bei Platincasino

27. August 2025 12:41 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


13:24
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich zwischen dem 31.10.2023 und 05.08.2025 bei Platincasino gespielt habe. In diesem Zeitraum habe ich insgesamt 8.595 € eingezahlt und nur einen Teilbetrag von 2.500 € ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgten überwiegend über Sofortüberweisung und Paysafecard.

Mir war nicht bewusst, dass Platincasino zu diesem Zeitpunkt keine deutsche Glücksspiellizenz hatte und das Angebot damit nach deutschem Recht illegal war. Nachdem ich meine Verluste außergerichtlich zurückgefordert habe, erhielt ich lediglich eine standardisierte Ablehnung mit dem Hinweis auf eine Curacao-Lizenz und angebliche Legalität.

Ich bitte Sie um eine Einschätzung, ob ich aufgrund der fehlenden deutschen Lizenz eine realistische Chance, meine Verluste zurückzufordern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
27. August 2025 | 13:04

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage in Deutschland bestehen grundsätzlich realistische Chancen, Ihre Verluste aus dem Spiel bei Platincasino zurückzufordern, sofern der Anbieter im relevanten Zeitraum nicht über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügte.



Rechtslage zu Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz:

Nach deutschem Recht ist das Anbieten und Vermitteln von Online-Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 4 Abs. 1 und 4 GlüStV, Glücksspielstaatsvertrag). Ein solches Verbot stellt ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB dar. Verträge, die gegen ein Verbotsgesetz verstoßen, sind nichtig. Das bedeutet, dass der zwischen Ihnen und Platincasino geschlossene Glücksspielvertrag als nichtig anzusehen ist, wenn Platincasino keine deutsche Lizenz hatte.



Rückforderungsanspruch:

Da der Vertrag nichtig ist, wurden Ihre Zahlungen ohne Rechtsgrund geleistet. Nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bereicherungsrecht) können Sie grundsätzlich das zurückfordern, was Sie ohne rechtlichen Grund geleistet haben. Das betrifft insbesondere die Differenz zwischen Ihren Einzahlungen und Auszahlungen, also Ihre Verluste.



Die Tatsache, dass Platincasino eine Lizenz aus Curacao vorweist, ist für den deutschen Markt ohne Bedeutung, da für die Legalität des Angebots in Deutschland ausschließlich eine deutsche Lizenz maßgeblich ist.



Aussichten und praktische Durchsetzbarkeit:

Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren zunehmend zugunsten der Spieler entwickelt, die ihre Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückfordern. Es gibt zahlreiche erstinstanzliche Urteile, die Rückforderungsansprüche bejaht haben, wenn der Anbieter keine deutsche Lizenz hatte. Auch wenn Platincasino außergerichtlich ablehnt, besteht die Möglichkeit, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Zu beachten ist jedoch, dass die tatsächliche Durchsetzung eines Urteils gegen einen Anbieter mit Sitz im Ausland (z.B. Curacao) mit praktischen Schwierigkeiten verbunden sein kann.


Strafrechtliche Aspekte:

Für Sie als Spieler besteht in der Praxis kaum ein Risiko strafrechtlicher Verfolgung wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel (§ 285 StGB), da die Strafverfolgungsbehörden gegen Spieler in der Regel nicht vorgehen.


Fazit:

Sie haben nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland eine realistische Chance, Ihre Verluste aus dem Spiel bei Platincasino zurückzufordern, sofern der Anbieter im fraglichen Zeitraum keine deutsche Lizenz hatte. Die Curacao-Lizenz ist für den deutschen Markt nicht ausreichend. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann jedoch praktisch erschwert sein, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Dennoch ist die Rechtslage auf Ihrer Seite, und viele Anbieter zeigen sich in solchen Fällen vergleichsbereit.




Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2025 | 13:20

Sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi,

vielen Dank für Ihre ausführliche Einschätzung.

Wie würden Sie in meinem Fall konkret vorgehen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. August 2025 | 13:24

Hier würde zunächst eine außergerichtliche Forderung sinnvoll sein. Sofern keine Zahlung erfolgt, müssten die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.

ANTWORT VON

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Wiesenstraße 28
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