Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Nach ihrer Schilderung ist die Forderung verjährt, da altes Recht anwendbar ist: Die entsprechende Verjährungsfrist wurde verlängert.
Ein vertragsgemäßes Anerkenntnis nach § 214 BGB kann nur in Schriftform abgegeben werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Nach ihrer Schilderung ist die Forderung verjährt, da altes Recht anwendbar ist: Die entsprechende Verjährungsfrist wurde verlängert.
Ein vertragsgemäßes Anerkenntnis nach § 214 BGB kann nur in Schriftform abgegeben werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin