Allgemeine Frage zur inhaltlichen Verwendung v. neuen Studienergebnissen,Lehrtexten

| 7. Juli 2019 17:15 |
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Hallo und guten Tag,

Ich mache Ernährungsberatung und möchte gerne auf meiner Webseite, zB unter "news", aber auch in meinen Beratungsunterlagen mein Wissen niederschreiben und neuste Erkenntnisse einstellen.
Dies in der Regel mit meinen eigenen Worten und umgeschriebenen Texten. Darf ich das ?

Dieses Wissen ziehe ich mir selbst von Gesundheitswebseiten, Zeitschriften, Lehrtexten, Büchern ...


Genauer erklärt:

Manchmal sind auch keine Quellen genannt, woher das neuste Wissen stammt (zB. dass irg.welche Nahrungszusätze etc. schädlich sind, oder der Körper besondere Zusatzstoffe nicht abbauen kann) ... Ein anderes Mal ist die Quelle oder auch Angaben von Instituten etcpp klar und auch genannt.

Bin ich evtl. verpflichtet, bei bestimmten Themen eine verlässliche Quelle vorzuweisen?

Darf ich Inhalte aus Lehrbüchern, Gesundheitswebseiten, Gesundheitszeitschriften für meine persönlichen Ausarbeitungen beliebig verwenden?

Wenn ich eine neue Veröffentlichung einfach komplett kopiere und mit der Quellenangabe auf meiner Seite veröffentliche, ist das generell erlaubt ?

Wenn ich einfach nur die Inhalte neuer Erkenntnisse verwende und sie komplett umschreibe, darf ich daraus meine eigenen Unterlagen erstellen und verteilen und brauche damit auch keine Quellenangabe?


Vielen Dank und freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen juristisch umfassend geprüft und kann Ihnen gerne folgendes mitteilen:

Rechtlich dürfen Sie jedwede Texte, die Sie selber formuliert haben, auf Ihrer Homepage unter der Rubrik „news" hereinstellen. Das ist zulässig.

Falls keine Quellen genannt sind, können Sie natürlich keine konkreten Quellen angeben. Da müssten Sie den Zusatz in der Fußnote „Quelle unbekannt" angeben, sodass das juristisch ausreicht und Sie nicht abgemahnt werden können. Wichtig ist jedoch, wenn eine Quelle konkret angegeben ist, was bei empirischen Studien mitunter der Fall ist, dann müssen Sie rechtlich diese Quellen so angeben. Etwas anderes gilt natürlich auch hier, wenn Sie die Studienergebnisse als Ernährungsberaterin selbst analysieren und eine eigene Analyse durchführen. Diese dürfen Sie in eigenen Worten natürlich ohne Quellenangaben auf Ihrer Homepage unter „news" Ihren Klienten mitteilen.

Zu Ihrer Frage:
„Darf ich Inhalte aus Lehrbüchern, Gesundheitswebseiten, Gesundheitszeitschriften für meine persönlichen Ausarbeitungen beliebig verwenden?"

Sie dürfen juristisch Ihr Wissen aus Lehrbüchern, anderen Gesundheitswebseiten, Zeitschriften sowie aus Ihren persönlichen Ausarbeiten beliebig ohne Quellenangaben verwenden. Wenn Sie allerdings die Texte 1:1 übernehmen, müssen Sie die Quellen konkret angeben oder den Zusatz "Quelle unbekannt" in der Fußnote aufnehmen. Andernfalls besteht die Gefahr der Abmahnung.

Zu Ihrer Frage:
„Wenn ich einfach nur die Inhalte neuer Erkenntnisse verwende und sie komplett umschreibe, darf ich daraus meine eigenen Unterlagen erstellen und verteilen und brauche damit auch keine Quellenangabe?"

Wenn Sie die Texte komplett umschreiben und Ihre eigenen Erkenntnisse darin verwenden, müssen Sie natürlich keine Quellen nennen, weil Sie die Urheberin dieser Texte sind.

Zusammenfassend brauchen Sie Quellenangaben nur, wenn Sie fremde Texte 1:1 übernehmen bzw. den Zusatz "Quelle unbekannt". Wenn Sie jedoch eigene Texte verfassen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, dann müssen Sie rechtlich keine Quellen nennen.

Ich hoffe, Ihnen mit den juristischen Ausführungen geholfen zu haben. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwalt Sen, Dipl. Jur.
Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2019 | 11:30

Guten Tag,

noch zum genaueren Verständis:

Wenn ich nun zB in der Apotheken Rundschau etwas über neue Erkenntnisse über den Abbau von bestimmten Chemikalien im Körper gelesen habe (dort auch keine Quelle dieser Untersuchungen genannt ist), kann ich also diesen von mir dann noch umgeschriebenen Text auf meine News-Seite einstellen, ohne eine Quelle nennen zu müssen ??
Da kann mich also niemand anmahnen und nachfragen weil er wissen möchte, woher ich diese Informationen habe ???

Muss hier vielleicht noch ein Satz auf diese Newsseite, dass meine keine Gewähr für die Aussagen übernimmt oder ähnliches oder ist das nicht erforderlich?

Vielen Dank und schöne Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2019 | 11:35

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Nachfrage.

Hier müssten Sie keine Quelle angeben, weil Sie den Text selbst verfasst haben. Sie sind sozusagen die Quelle. Das ist korrekt. Sie könnten -freiwillig- angeben, dass die sog. Primärdaten von der Apotheken Rundschau sind, damit der Leser weiß, woher die Bestandsdaten kommen. Ist aber freiwillig. Müssten Sie juristisch nicht machen.

Den Satz mit "Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen" wird häufig eingebaut. Können Sie gerne machen.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwalt Sen, Dipl. Jur.

Bewertung des Fragestellers 9. Juli 2019 | 12:24

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