29. Januar 2013
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20:59
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail: ariane.hansen@arcor.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich zunächst an das örtliche Jugendamt Ihres Wohnortes wenden. Dieses informiert Sie über alle Voraussetzungen für die Adoption und sagt Ihnen auch genau, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn das Kind noch keine 2 Jahre in Deutschland lebt, handelt es sich um eine sogenannte internationale Adoptionsvermittlung, bei der die zuständigen Stellen des Heimatlandes des Kindes grundsätzlich zu beteiligen sind.
Eine Ausreise ist grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn Sie können die Unterlagen aus dem Heimatland nur persönlich beantragen.
Es wäre daher zu überlegen, ob Sie evtl. die zwei Jahre abwarten sollten, falls dies Schwierigkeiten bereiten könnte.
Der Adoptionsantrag wird beim Familiengericht Ihres Wohnortes gestellt. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.
Gern könne Sie mich auch telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin
Adalbert-Stifter-Str. 31
40699 Erkrath
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ariane.hansen@arcor.de
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht