21. September 2005
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14:47
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
unser Büro wäre bereit, sich der Sache anzunehmen, wobei wir auch über Kooperations-Partner in L.A. die Verbindung nach Californien herstellen könnten.
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die Vertretung - auch durch die amerikanischen Kollegen - vorab einer Vergütungsvereinbarung bedarf, da die gesetzlichen Gebühren hier nicht annährend kostendeckend wären.
Sofern Ihre Tochter hiermit einverstanden wäre, sollten wir im Laufe des morgigen Vormittags einmal miteinander telefonieren, um Einzelheiten vorab abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle