9. Juli 2009
|
15:41
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Daß das Fahrzeug abgeschleppt werden durfte, steht außer Zweifel. Wenn der Fahrer, der das Fahrzeug im Halteverbot unerlaubt geparkt hatte, nicht in Erfahrung gebracht werden kann, wird man die Abschleppkosten dem BMW Autohaus als Fahrzeughalterin in Rechnung stellen. Das BMW Autohaus wird Sie sodann seinerseits auf Zahlung in Anspruch nehmen.
II.
Insbesondere rate ich, den Überlassungsvertrag für die Probefahrt zu prüfen. Ggfls. ist dort eine entsprechende Regelung enthalten und ggfls. enthält der Überlassungsvertrag auch eine Regelung dahingehend, daß Sie das Fahrzeug nicht Dritten überlassen dürfen.
Ich empfehle Ihnen, die Abschleppkosten zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)