7. Oktober 2025
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19:44
Antwort
vonRechtsanwältin Birte Raguse
Am Kaiserkai 69
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E-Mail: birte.raguse@komning.com
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Versicherer hat in Ihrem Fall die Schadensregulierung zutreffend abgelehnt, da der Versicherungsfall nicht in der versicherten Zeit eingetreten ist (sog. Vorvertraglichkeit). Die Teilkaskoversicherung mit Vertragsbeginn zum 01.10.2024 greift daher nicht. Sie müssen den Schaden daher dem Versicherer melden, bei dem das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenseintritts versichert gewesen ist. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich, nicht der der Feststellung oder Meldung.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Birte Raguse
Fachanwältin für Versicherungsrecht