3er WG, alle Hauptmieter, Auzug , Vermieter verlangt, dass wir alle ausziehen

| 2. Oktober 2014 21:45 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:12
Hallo,

gestern kam die Hiobsbotschaft, meine Mitbewohnerin C möchte so schnell wie möglich ausziehen. Sie ist erst seit Februar 2014 mit uns Hauptmieterin. Ich B wohne hier seit dem August 2012. Meine andere Mitbewohnerin A wohnt seit fünf Jahren hier, sie hat die WG gegründet.

Schon das Einziehen von C bereitete uns große Probleme, ich war für ein Auslandssemester nicht da und die Vermieterin (Hausverwaltung) meinte schon da, dass wir alle raus müssen und sie möchte einer Änderung nicht zustimmen. Da sie aber "Mitleid" hatte, da ich unmöglich aus dem Ausland einen Umzug hätte managen können, setzte sie ein Schreiben auf, dass wir den bestehenden Vertrag von A mit übernehmen. Zusätzlich mussten wir eine Erklärung unterschreiben, dass sie einer weiteren Vertragsänderung nicht mehr zustimmen wird.

Die Formulierungen lauteten folgendermaßen:

Vereinbarung

"2. Frau C tritt mit Wirkung zum 1. Februar 2014 in den bestehenden Mietvertrag vom 20.8.2009 mit allen Rechten und Pflichten ein.

3. Frau B und Frau A erklären hiermit ihr Einverständnis.

4. Die Parteien sind sich einig, dass der Vermieter einer weiteren Veränderung der Personen in dem derzeit bestehenden Mietverhältnis nicht mehr zustimmen kann. Sollte sich hier eine weitere Veränderung ergeben, muss das Mietverhältnis von den Mietern gemeinschaftlich beendet werden."

Die Hausverwaltung hat durchblicken lassen, dass sie die Wohnung sanieren möchte und dann für eine höhere Miete wieder auf dem Wohnungsmarkt werfen möchte. Für mich kommt das ziemlich bitter, ich bin gerade mit dem Studium fertig und konnte sofort anschließend einen Job finden, einen großen Sprung wie einen Umzug kann ich mir finanziell vor allem in der Probezeit nicht erlauben. Zudem handelt es sich um den schwierigen Wohnungsmarkt von München.

Gibt es Möglichkeiten wenigstens die Zeitspanne zu verlängern bevor wir ausziehen müssen? Ist die Formulierung rechtsgültig? Im Mietvertrag selbst findet sich keine einzige Formulierung zur Untervermietung.
Was passiert, wenn ich keine Kündigung unterschreibe?
Was wären die Folgen einer Gerichtsverhandlung mit Mieterin C? Müsste ich da auch mit einer Geldbuße rechnen?


Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
Leider kann ich (seit dem 1.10 keine Studentin mehr) nicht mehr für die Antwort bezahlen!
2. Oktober 2014 | 22:42

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

die beste Lösung wäre es, wenn C auf eine Kündigung verzichtet, sie aber mit ihr vertraglich vereinbaren, dass sie aus allen Verpflichtungen entlassen wird und a und B diese Verpflichtungen übernehmen, wobei diese gegenüber der Vermieterin immer noch weiter haftet, weswegen C dies unter Umständen nicht möchte.

Letztlich könnten Sie noch ihre Zustimmung zur Kündigung verweigern, wobei Sie dann auf Zustimmung verklagt werden könnten und eventuelle Prozesskosten zu tragen hätten. Zur Verzögerung und wenn erstgenanntes nicht klappen sollte würde ich zumindest solange nicht der Kündigung zustimmen, bis Sie schriftlich dazu aufgefordert werden, um ggf. noch einen weiteren Monat zu "schinden".

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. Oktober 2014 | 18:08

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen lieben Dank für Ihre superschnelle Antwort!
Leider hat Person C schon von sehr klar formuliert, dass sie nicht in zwei Mietverträgen bleiben möchte.
Außerdem hat sich herausgestellt, dass ich seitdem 1.10 (keine Studentin mehr) nicht mehr über eine Rechtschutzversicherung verfüge. Somit kann ich es persönlich eher weniger auf einen Rechtstreit ankommen lassen! Bestes Timing also.

Eine Rückfrage habe ich:
"Ist die Formulierung rechtsgültig?" Trifft dies denn nun auf Punkt 4 der Vereinbarung zu? Oder könnte man im Zweifel daran noch was rütteln? Muss begründet werden, warum man nach unzähligen Vertragsänderungen nun plötzlich keiner Änderung der Personenkonstellation mehr zustimmen will?

Naja ich hoffe mal auf das Beste, vielleicht hat die Vermieterin ja noch ein letztes Mal Verständnis!
Nochmal vielen lieben Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Oktober 2014 | 21:12

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Formulierungen sind soweit rechtsgültig, da sie auch nur die rechtliche Lage wiedergeben, insbesondere die gemeinsame Kündigungsvoraussetzung in Punkt 4.

Auch eine Begründung ist nicht erforderlich, da dies wie bereits gesagt, der rechtlichen Lage entspricht und eine Wohnung grundsätzlich nur gemeinsam gekündigt werden kann. ein "Reinlassen" eines Mieters oder gar die "Auswechslung" sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Beachten Sie aber, dass die Rechtsschutzversicherung sämtliche Sachen auch nach dem 01.10.2014 übernimmt, wenn diese bereits früher angelegt waren. In Ihrem Falle ist es das bestehende Mietverhältnis, sodass dafür ggf. noch Deckung vorliegen könnte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. Oktober 2014 | 19:34

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