2 Hauptwohnsitze? Bin ich in Deutschland oder Österreich steuerpflichtig?

16. Januar 2025 20:00 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe meinen Hauptwohnsitz derzeit in Österreich und ich verdiene dort mein Geld. Ich bin durch die Arbeit auch insgesamt im Jahr einige Monate in Deutschland unterwegs (jedoch nicht mehr als 183 Tage). Da ich die Anfahrtszeiten zu den deutschen Kunden verringern mag, habe ich mir eine Wohnung in meinem deutschen Gebiet gemietet. Das Problem ist nun, dass ich die Wohnung auch als Hauptwohnsitz anmelden muss, da man in Deutschland keine Nebenwohnung ohne Hauptwohnsitz anmelden kann. Muss ich hierbei irgendetwas beachten? Da wir das Doppelbesteuerungsabkommen haben, sollte ich ja nur in Österreich steuern zahlen müssen, oder verstehe ich das falsch?
16. Januar 2025 | 20:45

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Hauptwohnsitz in Deutschland und Österreich: Rechtliche Überlegungen

Basierend auf dem gegebenen Kontext gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Wohnung in Deutschland als Hauptwohnsitz anmelden, während Ihr Lebensmittelpunkt und Ihre Einkünfte in Österreich liegen.

Melderechtliche Aspekte

Haupt- und Nebenwohnsitz : In Deutschland ist es nicht möglich, eine Nebenwohnung zu haben, ohne auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland zu haben. Wenn Sie auch eine Wohnung in Deutschland mieten, müssen Sie diese als Hauptwohnsitz anmelden, sofern Sie keinen anderen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Wohnsitz im Ausland : Es ist möglich, einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen weiteren Hauptwohnsitz im Ausland, wie in Österreich, zu unterhalten. Dies ist melderechtlich zulässig, solange Sie nicht zwei Hauptwohnsitze innerhalb Deutschlands haben.

Steuerliche Aspekte

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) : Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich regiert, welches Land das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte hat. Da Sie in Österreich ansässig sind und dort Ihre Lebensmittelpunkte haben, sollten Ihre Einkünfte aus unselbständiger Arbeit grundsätzlich in Österreich besteuert werden.

183-Tage-Regelung : Diese Regelung besagt, dass Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in dem Land besteuert werden, in dem die Arbeit ausgeübt wird, es sei denn, der Arbeitnehmer hält sich nicht länger als 183 Tage im Jahr in diesem Land auf. Da Sie weniger als 183 Tage in Deutschland verbringen, sollten Ihre Einkünfte weiterhin in Österreich besteuert werden.

Nachweispflicht : Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Dies kann durch Mitgliedschaften, soziale Aktivitäten und die Anwesenheitstage in Österreich geschehen.

Weitere Überlegungen

Verwaltungsstrafe : Wenn die Wohnung in Deutschland entgegen Ihrer Meldung als Hauptwohnsitz nur als Ferienwohnsitz genutzt wird, könnte eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Es ist wichtig, die tatsächliche Nutzung der Wohnung mit der gemeldeten Nutzung in Einklang zu bringen.

Steuerliche Indizwirkung : Die Meldung eines Hauptwohnsitzes in Deutschland hat eine steuerliche Indizwirkung, die jedoch durch das Doppelbesteuerungsabkommen relativiert wird. Trotzdem sind Sie erstmal in der Nachweispflicht gegenüber dem FA in Deutschland.

Insgesamt sollten Sie sicherstellen, dass alle melderechtlichen und steuerlichen Anforderungen sowohl in Deutschland als auch in Österreich erfüllt sind, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden.


ANTWORT VON

(296)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...