... hat Seiten auf Facebook abonniert

10. Juni 2014 08:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Für Streitigkeiten gegen Facebook sind grundsätzlich auch deutsche Gerichte zuständig. Probleme könnte es allerdings bei der Vollstreckung eines Gerichtsurteils geben, da dieses in den USA bzw. Irland zu vollstrecken wäre.

Hallo,
mein Sohn hat jetzt schon zwei mal eine E-Mail von Facebook bekommen in der

"(Name meiner Frau) hat Seiten auf Facebook abonniert"
"Klicke auf den Seiten, die dich interessieren, auf „Gefällt mir", um ihre Aktualisierungen in deinen Neuigkeiten zu sehen"

Darunter ist auch ein Link zu "Gestört aber Geil (Offizielle Fanpage)" was einen zweifelhaften Eindruck hinterlassen kann, wenn man nicht nachschaut was das ist.
Allerdings hat meine Frau niemals eine von den aufgeführten Seiten abonniert, da sie Facebook so gut wie nicht benutzt. Uns wurde jetzt auch klar warum andere Personen sie schon mal auf solche Links angesprochen haben.

Für uns stellen sich jetzt folgende Fragen:
- wie kann man Facebook die Verbreitung solcher falschen Hinweise untersagen?
- da gerichtliche Verfahren ja manchmal etwas länger dauern, geht das auch über eine einstweilige Verfügung
- wie kann ich erfahren, welche weiteren Emails an wen versendet wurden

10. Juni 2014 | 11:21

Antwort

von


(834)
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail: info@drnewerla.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:


1. Wie kann man Facebook die Verbreitung solcher falschen Hinweise untersagen?

Hier hätte Ihre Frau rein rechtlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB.

Dieser würde zunächst außergerichtlich im Wege einer sog. Abmahnung geltend gemacht werden. Sollte die Gegenseite nicht reagieren, so könnten gerichtliche Schritte in die Wege geleitet werden (Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung).


2. Da gerichtliche Verfahren ja manchmal etwas länger dauern, geht das auch über eine einstweilige Verfügung

Ja, dieses wäre nach einer entsprechenden Abmahnung grundsätzlich möglich.
Hier gibt es aber eine Besonderheit:


Facebook kann zwar in Deutschland verklagt werden (Gerichtsstand), sofern aber ein Urteil/einstweilige Verfügung erwirkt wurde, müsste diese auch vollstreckt werden.

Dies wäre dann in den USA bzw. Irland durchzuführen, was erhebliche Probleme mit sich bringen kann. Die tatsächlichen Erfolgsaussichten sind also leider fraglich.


3. Wie kann ich erfahren, welche weiteren Emails an wen versendet wurden

Dies können Sie ebenfalls nur über Facebook herausfinden. Hier könnte also eine Anfrage gemacht werden. Sofern Facebook allerdings die Auskunft verweigern sollte, wäre diese nur über ein gerichtliches Verfahren durchsetzbar, was aus den oben genannten Gründen leider höchst fraglich ist hinsichtlich der Erfolgsaussichten.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß von der Nordsee

Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

ANTWORT VON

(834)

Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail: info@drnewerla.de
RECHTSGEBIETE
Markenrecht, Urheberrecht, Fachanwalt Informationstechnologierecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...