zivilrechtliche Forderung des Nachbarn an mich

6. März 2006 10:51 |
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Nachbarschaftsrecht


Auf unserer Flur-bzw. Grundstücksgrenze befindet sich gleichzeitig die Wand des Nachbarhauses.Dort hat unser Nachbar 2 Fenster ohne Baugenehmigung reinbauen lassen voriges Jahr wo wir im Urlaub waren. Wir wollten eine friedliche Lösung ohne ihn gleich beim Bauamt anzuschwärzen.Wir forderten ihn auf, die Fenster mit Milchglas oder Ähnl. zu versehen und sie vergittern zu lassen. Er ließ sie vergittern, machte aber kein Sichtschutzglas hinein. Wir bauten daraufhin einen Palisadenzaun davor. Jetzt will er uns verklagen. Er hätte für seine Mieter kein Licht mehr und Mietausfall. Ich bat solange mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu warten, bis das Bauamt ihm einen öffentlich rechtlichen Bescheid zusendet. Er will trotzdem zivilrechtliche Nachbarschaftsansprüche geltend machen, da sie angeblich frei von öffentlich - rechtlichen Beurteilungen stehen.
Meine Frage nun: Was soll ich tun? Den Palisadenzaun entfernen und seinen Mietausfall von 385,- €bezahlen. Oder durfte ich den Palisdadenzaun rechtlich errichten auf meiner Grund-bzw. Flurstücksgrenze, weil ich mich durch seine Mieter belästigt fühlte,denn die Fenster standen weit offen und die Mieter rauchten und schmissen ihre Zigaretten aus dem Fenster und beschwerten sich, wenn ich mein Auto aus der Garage fuhr. Die Garage befindet sich unmittelbar neben den Fenstern.Ich bedauere es jetzt, dass ich nicht gleich zum Bauamt ging. Ich danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen L. Tiefenbach
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grundlage Ihrer Angaben möchte ich Ihr Anliegen wie folgt beantworten:

1.

M.E. dürfte der Nachbar mit seiner Drohung Sie zu verklagen, eher schlechte Karte besitzen. Denn er hat die zugrunde liegende Baumassnahme (Einbau von Fenstern ohne Milchglas) offensichtlich gegen Ihre Willen und evt. auch ohne eine dafür erforderliche Genehmigung vorgenommen.

2.

Das etwaige zivilrechtliche Ansprüche völlig vom öffentlich-rechtlichen Baurecht losgelöst sind, scheint so übrigens unzutreffend. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage u.a. vom (Landes-)Nachbarrecht beeinflusst wird und mir Ihre Adresse aus Gründen des Datenschutzes erst nach Beantwortung der Frage erkennbar ist.

Jedenfalls kann ich Ihnen nicht anraten, den Mietausfall zu zahlen. Was die angedachte Beseitigung Ihres Schutzzaunes betrifft, fällt eine sichere Beurteilung ohne Ortskenntnis natürlich nicht leicht. Auf Grundlage der von Ihnen beschriebenen Belästigungen durch die Mieter des Nachbarn habe ich jedoch gewisse Zweifel, ob von Ihnen eine Beseitigung verlangt werden kann.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -


E-Mail: ra.schimpf@gmx.de
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