wo ist Gerichtsstand

| 5. April 2005 12:49 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


13:52
Sohn erhält Vorausleitungsbeträge(Bafög) durch Land Sachsen-Anhalt(sein Wohnort). Wohnort vom Vater ist die Schweiz.
Wenn Land Klage erhebt wegen Rückforderung, wo ist dann der Gerichtsstand?
5. April 2005 | 13:08

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

da offenbar keine andere Familiensache anhängig ist, gelten die normalen Vorschriften der ZPO (Zivilprozeßordnung).

Über §§ 15, 12 ZPO wird das Gericht Ihres letzen Wohnortes in Deutschland zuständig sein, hilfsweise das örtlich zuständige Gericht des Sohnes (also Sachsen-Anhalt).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2005 | 13:45

Sehr geerte Frau True-Bohle,

heist hier das hilfsweise, daß der Kläger sich den Gerichtsstand aussuchen kann, oder kann auf den Gerichststand am letzten Wohnort(Baden-Württemberg) bestanden werden? Das ist ja ausschlaggebend, wo ich einen Anwalt suche.
Herzlichen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2005 | 13:52

Es gilt der letze Wohnort, also B-W.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, einen RA vor Ort zu nehmen und dann einen sog. Korrespondenzanwalt in B-W einzuschalten. Sie würden dann alles vor Ort besprechen können. Dieses sollte auch wegen einer ev. in Betracht kommenden Prozeßkostenhilfe mit einem RA vor Ort abgeklärt werden, zumal die Möglichkeit besteht, dass dann nur ür den Gerichtstermin ein RA im B-W auftritt und die Kollegen sich die Gebühren teien (eine Praxis, die unter RA üblich ist). Dieses hat den Vortei, dass Sie Besprechungen mit dem RA dann bei sich sühren können.

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