13. März 2011
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17:06
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Rechte könnten Sie dann geltend machen, wenn hier ein sog. Sachmangel vorläge. Ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB liegt grundsätzlich dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Kaufsache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
In der von Ihnen mitgeteilten Auktion ist die Beschreibung der installierten Software aber derart vage, dass Sie daraus keinesfalls den Rückschluss ziehen könnten, lizensierte Originalprodukte zu erhalten. Dafür ist die Beschreibung "alle Tätigkeiten, die Ihnen auf der vorinstallierten Snow Leopard Plattform unter ebenfalls vorinstalliertem
iLife '09 und iWork '09 in den Sinn kommen" schlichtweg viel zu ungenau. Ferner ist ein bestimmtes Softwarepaket auch ausdrücklich nicht im beschriebenen Lieferumfang aufgelistet.
Objektiv liegt daher keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor. Dasselbe gilt auch bzgl. der Recovery CD zum Betriebssystem.
Leider haben Sie aifgrund des Kaufvertrags keinen Anspruch auf lizensierte Originalversionen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Einschätzung liefern zu können.
Für die Zukunft kann ich Ihnen nur raten, immer genau hinzuschauen, was in einem Ebay-Angebot enthalten ist und was nicht. Bei ungenauen Umschreibungen sollten Sie stets Vorsicht walten lassen oder nochmals nachfragen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt