2. Oktober 2025
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14:08
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hier würde es sich anbieten, dem Arbeitgeber Ihre Bedenken mitzuteilen, ihm zu erklären, dass das keine Absicht gewesen wäre und um Möglichkeit der Prüfung/Löschung möglicherweise noch vorhandener Daten zu bitten.
Der Arbeitgeber könnte die Daten auch selbst löschen und den dafür finanziellen Aufwand bei Ihnen geltend machen - aber dazu kommt es auf den genauen Wortlaut der (unbekannten) Aufhebungsvertrag an.
Ansonsten kann nichts passieren, außer dass der Arbeitgeber dann ggfs. diese persönlichen Daten zur Kenntnis nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg