urlaubstage kürzung/werkzeug abzug vom lohn

| 18. Juni 2007 21:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Abend.
Volgendes problem habe ich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

1.Darf mir der ehemalige Arbeitgeber urlaubstage kürzen weil ich angeblich zu oft krank geschrieben war?Im Arbeits vertrag ist keine rede von.

2.Darf mir der arbeitgeber mein lohn kürzen weil mir im jahre 1998 meine werkzeug kiste aufgebrochen worden ist im firmen fahrzeug und auf firmen gelände,ist das nich verjährt.

Bin zum 28.02.07 gekündigt worden und war in der firma sei 10.1998.

Im vorauss besten dank für eine Korrekte antwort.
18. Juni 2007 | 22:24

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Eine Kürzung der Urlaubstage aufgrund von Krankheit ist unzulässig. Selbst wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten wäre, wäre diese unwirksam. In § 9 BUrlG ist geregelt, daß bei einer Erkrankung während des Urlaubs die mit ärztlichen Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angrechnet werden.

Hinsichtlich einer Ersatzpflicht für entwendete Gegenstände kann eine Gehaltskürzung nicht erfolgen. Zum einen ist der Anspruch verjährt. Des weiteren hat der Arbeitgeber für eine entsprechende Versicherung dieser Gegenstände zu sorgen. Soweit Sie hier grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hätten (Nicht abschließen des Kfz) wäre allenfalls ein Schadensersatz in Höhe der erhöhten Versicherungsprämie möglich gewesen. Aber auch ein solcher Anspruch ist verjährt.

Ich hoffe Ihnen einen entsprechenden Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2007 | 06:09

Erstmal schönen dank für die schnele antwort.
Eine Frage noch,wie sieht den mein anspruch aus für das jahr 2005 da wurden mir 6 urlaubs tage genommen wegen krankheit,und jahr 2006 5 urlaubstage.
Habe ich ein anspruch auf vergütung von den tagen?
am 25.06.07 haben wir den zweiten gerichts termin.


MFG

Ergänzung vom Anwalt 19. Juni 2007 | 13:59
Sehr geehrter Ratsuchender,

der Urlaub ist gem § 7 Abs. 4 BUrlG in geld abzugelten, wenn er aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Da in Ihrem Falle zu Unrecht Urlaub mit Krankheitstagen verrechnet wurde, wäre der nicht gewährte Urlaub abzugelten.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"super schnelle antwort "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA »