Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen und sind daher verpflichtet, die Leistung, also Zahlung des Kaufpreises, zu erbringen.
Dass die Überweisung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, geht dabei nicht zu lasten des Händlers.
Sie sind also weiterhin verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen.
Auf die Bestätigung des Geldeingangs werden sie sich nicht berufen können, da sie positiv wissen, dass diese Mitteilung falsch ist.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang allenfalls, ob Sie hier noch wirksam ein Widerrufsrecht ausüben konnten. Hierzu fehlen zeitliche Angaben. Sollte jedoch eine Belehrung ordnungsgemäß erfolgt sein und die Frist von zwei Wochen beziehungsweise einem Monat (in nach Belehrungszeitpunkt) überschritten sein, sehe ich hierzu keine Möglichkeit mehr.
Wenn also zeitlich kein Widerruf mehr möglich war, werden Sie den Kaufpreis zu um Zug gegen Lieferung der Ware zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen und sind daher verpflichtet, die Leistung, also Zahlung des Kaufpreises, zu erbringen.
Dass die Überweisung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, geht dabei nicht zu lasten des Händlers.
Sie sind also weiterhin verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen.
Auf die Bestätigung des Geldeingangs werden sie sich nicht berufen können, da sie positiv wissen, dass diese Mitteilung falsch ist.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang allenfalls, ob Sie hier noch wirksam ein Widerrufsrecht ausüben konnten. Hierzu fehlen zeitliche Angaben. Sollte jedoch eine Belehrung ordnungsgemäß erfolgt sein und die Frist von zwei Wochen beziehungsweise einem Monat (in nach Belehrungszeitpunkt) überschritten sein, sehe ich hierzu keine Möglichkeit mehr.
Wenn also zeitlich kein Widerruf mehr möglich war, werden Sie den Kaufpreis zu um Zug gegen Lieferung der Ware zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de