8. September 2006
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10:55
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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vorbehaltlich der Einholung eines hier offenbar notwendigen Gutachtens -dazu unten- , liegt die Verantwortung wohl beim Spengler.
Dieser kann sich nicht damit "herausreden§, dass die Nägel falsch eingeschlagen seien. Denn der Spengler hätte vor Beginn seiner Arbeiten dann untersuchen müssen, ob die Vorarbeiten (Zimmermann) ordnungsgemäß sind und dann ggfs. wegen (nun behaupteter) Mängel dieses anzeigen und seine Arbeit nicht beginnen dürfen.
Auch wurde vom Spengler die (vorläufige) Schutzplane nicht wieder angebracht, so dass ich nach Ihrer bisherigen Schildung des Sachverhaltes den Spengler in der Verantwortung sehe.
Allerdings könnte es auch sein, dass der Zimmermann entgegen der Regeln der Baukunst keine geharzten Nägel (bzw. Klammern) genutzt hat, so dass auch dort ein Verschulden mit liegen kann; dieses wird sich aber wesentlich nach dem Aufbau der Konstruktion und dem Vertrag richten.
Ihnen kann nur geraten werden, hier SOFORT mit anwaltlicher Hilfe ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren einzuleten und dann über das Gericht mittels eines unabhängigen Sachverständigen nicht nur die Ursache, sondern auch den GESAMTEN Schadensumfang (ggfs. einschließlich möglicher Schimmelbildung) feststellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle