reguläre Altersrente

| 19. März 2025 13:49 |
Preis: 35,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich habe Rentenansprüche in Deutschland und in der Schweiz erworben und diese Ansprüche worden auch beziffert und von den jeweiligen Rententrägern bestätigt. Mit meinem Rentenbescheid von der deutschen Rentenstelle erhielt ich jetzt die Mitteilung, dass in so einem Fall nur eine Rente ausgezahlt werden kann und zwar die jeweils höhere Rente. (In meinem Fall ist es die, um wenige Euro höhere Rente, aus der Schweiz) Bei Licht besehen, heißt das doch, dass die Schweiz nunmehr für meine gesamte Rente aufkommt und meine in Deutschland erworbenen Rentenansprüche einfach im Rententopf verbleiben. Ist das rechtlich tatsächlich möglich?
19. März 2025 | 14:16

Antwort

von


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31157 Sarstedt
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E-Mail: info@rhm-rechtsanwalt.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie schildern, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Rentenansprüche erworben haben, die von den jeweiligen Rententrägern bestätigt wurden. Nun haben Sie von der deutschen Rentenversicherung die Mitteilung erhalten, dass in solchen Fällen nur die höhere Rente ausgezahlt wird, was in Ihrem Fall die schweizerische Rente ist. Dies wirft die Frage auf, ob Ihre in Deutschland erworbenen Rentenansprüche unberücksichtigt bleiben und ob dies rechtlich zulässig ist.

Rechtslage bei Rentenansprüchen in mehreren Staaten

Grundsätzlich gilt im europäischen Sozialversicherungsrecht, dass Personen, die in mehreren Staaten Versicherungszeiten zurückgelegt haben, aus jedem dieser Staaten eine anteilige Rente erhalten. Dies wird durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Die Schweiz ist durch bilaterale Abkommen an diese Regelungen angebunden.

Anwendung auf Ihren Fall

Wenn Sie sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Rentenansprüche erworben haben, sollten Sie grundsätzlich aus beiden Ländern eine Rente erhalten, entsprechend der dort zurückgelegten Versicherungszeiten. Die Aussage der deutschen Rentenversicherung, dass nur die höhere Rente ausgezahlt wird, könnte auf einem Missverständnis beruhen.

Empfehlung

Ich empfehle Ihnen, direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Kontakt aufzunehmen, da diese als Verbindungsstelle für die Schweiz fungiert. Sie kann Ihnen detaillierte Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall geben und klären, warum Ihnen mitgeteilt wurde, dass nur eine Rente ausgezahlt wird.

Fazit

Unter Berücksichtigung der europäischen Koordinierungsregelungen sollten Sie grundsätzlich Anspruch auf Rentenzahlungen sowohl aus Deutschland als auch aus der Schweiz haben, entsprechend Ihrer dort erworbenen Ansprüche. Eine genaue Klärung Ihres individuellen Falls kann jedoch nur durch direkte Rücksprache mit der zuständigen Verbindungsstelle erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. März 2025 | 07:45

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