19. März 2025
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14:16
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
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Sie schildern, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Rentenansprüche erworben haben, die von den jeweiligen Rententrägern bestätigt wurden. Nun haben Sie von der deutschen Rentenversicherung die Mitteilung erhalten, dass in solchen Fällen nur die höhere Rente ausgezahlt wird, was in Ihrem Fall die schweizerische Rente ist. Dies wirft die Frage auf, ob Ihre in Deutschland erworbenen Rentenansprüche unberücksichtigt bleiben und ob dies rechtlich zulässig ist.
Rechtslage bei Rentenansprüchen in mehreren Staaten
Grundsätzlich gilt im europäischen Sozialversicherungsrecht, dass Personen, die in mehreren Staaten Versicherungszeiten zurückgelegt haben, aus jedem dieser Staaten eine anteilige Rente erhalten. Dies wird durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Die Schweiz ist durch bilaterale Abkommen an diese Regelungen angebunden.
Anwendung auf Ihren Fall
Wenn Sie sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Rentenansprüche erworben haben, sollten Sie grundsätzlich aus beiden Ländern eine Rente erhalten, entsprechend der dort zurückgelegten Versicherungszeiten. Die Aussage der deutschen Rentenversicherung, dass nur die höhere Rente ausgezahlt wird, könnte auf einem Missverständnis beruhen.
Empfehlung
Ich empfehle Ihnen, direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Kontakt aufzunehmen, da diese als Verbindungsstelle für die Schweiz fungiert. Sie kann Ihnen detaillierte Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall geben und klären, warum Ihnen mitgeteilt wurde, dass nur eine Rente ausgezahlt wird.
Fazit
Unter Berücksichtigung der europäischen Koordinierungsregelungen sollten Sie grundsätzlich Anspruch auf Rentenzahlungen sowohl aus Deutschland als auch aus der Schweiz haben, entsprechend Ihrer dort erworbenen Ansprüche. Eine genaue Klärung Ihres individuellen Falls kann jedoch nur durch direkte Rücksprache mit der zuständigen Verbindungsstelle erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt