9. März 2005
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20:42
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Sachse
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Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte.
Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs.
Dass vorliegend keine Lohnsteuer abgeführt worden ist, liegt offensichtlich daran, dass absehbar war, dass bei einem Jahresgesamteinkommen von nur € 9113,15 keine Lohnsteuer für 2004 anfällt.(Freibetrag)