vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Sie haben zwei verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
1.) Sie könnten die Forderung der B&M Rechtsanwälte (ich nehme das diese im Auftrag der Nexnet tätig sind) begleichen und versuchen sich das Geld, notfalls mit anwaltlicher Hilfe von der Telekom zurückzuholen.
Aus der Gutschrift spricht ja, dass die Telekom offenbar davon ausgeht, dass Ihnen 344,00 € zu Unrecht berechnet worden sind.
2.) Sie könnten sich natürlich auch querstellen und die Rechnung der B&M Rechtsanwälte nicht begleichen.
Dann werden Sie ziemlich wahrscheinlich bald einen Mahnbescheid eines Amtsgerichts bekommen gegen den Sie - so Sie denn dann weiterhin nicht zahlen wollen - binnen zwei Wochen ab Zustellung unbedingt Widerspruch erheben müssen.
Sodann wird eventuell ein streitiges Verfahren stattfinden, in dem die Nexnet Ihnen die Inanspruchnahme der Dienste nachweisen muss.
Wenn dies nicht gelingt, wird die Klage abgewiesen und die Nexnet müsste alle Kosten des Rechtsstreits tragen. Ansonsten müssten Sie zahlen und alle Kosten tragen.
Hinzuweisen ist noch auf eine besondere Unannehmlichkeit in Rechtsstreitigkeiten mit Telekommunikationsunternehmen. Diese übermitteln Daten an die SCHUFA AG. Oft auch unberechtigt. Dagegen müssten Sie ggf. separat vorgehen.
Ich hoffe, Ihnen durch diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Für eine weitere Beauftragung stehe ich gerne zur Verfügung. Sollten Unklarheiten bestehen, würde ich mich freuen, wenn Sie die kostenlose Nachfragefunktion in Anspruch nehmen.
An dieser Stelle möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann. Auch aus diesem Grunde, kann und soll diese Plattform eine umfassende Begutachtung durch eine Kollegen vor Ort nicht ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerem E. Türker
Rechtsanwalt
Hallo, die Telekom hat den Betrag schon überwiesen
aber eben zu spät.
Die Anwälte berufen sich jetzt auf §812 BGB
Sie schreiben, ich hätte wissen müssen, daß mir das Geld nicht zusteht.
Vielen Dank im voraus
Hans
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Da die Telekom an Sie überwiesen hat und nun die Nexnet den Betrag (+ Anwaltskosten) von Ihnen einfordert, müssen Sie abschätzen, ob die Nexnet Ihren Anspruch vor Gericht darlegen und beweisen kann.
Wenn Sie meinen, dass die Gebühren nicht durch Sie verursacht worden sind (genauer: nicht von Ihrem Anschluss), dann könnten Sie es darauf ankommen lassen und die Zahlung verweigern.
Anderenfalls kann Ihnen nur geraten werden an die Nexnet zu zahlen, da ansonsten weitere Kosten entstehen, die Sie tragen müssten.
Ich hoffe, Ihnen durch die Beantwortung der Nachfrage behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kerem Türker
Rechtsanwalt