Da ich eine Reise in die USA beabsichtige, muss ich unbedingt wissen, ob ich als vorbestraft gelte.
Mit 18 Jahren, also vor 8 Jahren, wurde ich wegen mehrfachen Drogenbesitzes-/konsumes (nicht Handel!!!) (zur Tat war ich noch 17) vom Jugendgericht zu einer 2jährigen Führungsweisung durch das Jugendamt verurteilt. Diese wurde aber wegen guter Führung nach weniger als einem Jahr "eingestellt".
Zur gleichen Zeit war ich wegen Familiendiebstahl vor Gericht, die Sache wurde aber während der mündlichen Verhandlung eingestellt.
Als drittes wurde ich - auch in diesem Zeitraum - 5 mal beim Schwarzfahren erwischt. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, an den Verkehrsbetrieb das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen inklusive Bearbeitsungsgebühr + Mahnkosten. Daraufhin habe ich sofort beim Verkehrsbetrieb bezahlt. Ist diese Aufforderung durch den Staatsanwalt überhaupt schon eine "Strafe", die in ein Register eingetragen wird?
Meine Frage: Bin ich jetzt Vorbestraft und muss das bei der Einreise in die USA angeben? Seit damals habe ich mir nichts mehr zuschulden kommen lassen und führe ein geregeltes und geordnetes Leben.
zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass die Visum-Erteilung jeweils vom Ermessen der amerikanischen Behörden abhängt, Sie letztendlich keinen Einfluss auf die Entscheidung an sich haben können.
Im Visumsantrag ist anzugeben, ob Sie schon einmal verurteilt worden sind, wobei nach § 57 BZRG
(alle Vorschriften sind über unsere homepage nachzulesen) auch die Botschaft der USA Auskunft auf Anfrage bekommen wird.
Das eingestellte Verfahren und die "Aufforderung" der Staatsanwaltschaft wird im Führungszeúgnis nicht erscheinen.
Die offenbar ausgesprochene Jugendstrafe wird zwar gundsätzlich im Register eingetragen, jedoch nach fünf Jahren getilgt, so dass auch dieses nicht mehr erscheinen wird und daher nicht angegeben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller30. Januar 2006 | 17:39
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Heißt das für mich im Klartext, dass ich die Frage, ob ich vorbestraft bin, mit nein beantworten kann, da meine Strafe bereits aus dem Register gelöscht ist, und meiner USA-Reise nichts im Wege steht?
Laut Einreisebestimmungen der USA müssen "normale" deutsche Staatsbürger kein Visum beantragen. Es reicht ein maschinenlesbarer Reispass. Man bekommt dann die Fragen hinsichtlich Vorstrafen usw. am Flughafen gestellt. Für Vorbestrafte ist eine Einreise nach meinen Informationen grundsätzlich nur mit Visum möglich.
Haben Sie schon jetzt nochmals vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt30. Januar 2006 | 17:45