Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für die Kotflügel verjährt Ende 2007. Bis zum Ablauf dieser Frist könnte grundsätzlich Ihr Sohn auf Zahlung verklagt werden. Allerdings könnte Ihr Sohn grundsätzlich nur vom Autohaus, also dem Inhaber, verklagt werden.
Der Inhaber des Autohauses könnte aber seinen Anspruch auf Zahlung auf seinen Sohn abtreten. In einem solchen Fall könnte sein Sohn dann selbst die Forderung geltend machen. Ob ein solcher Fall aber eintreten wird, kann nicht gesagt werden.
Im Übrigen müsste der Kläger, also der Inhaber oder sein Sohn, auch im Streitfall beweisen, dass ein solcher Anspruch besteht, D.h. es müsste auch der Abschluss eines Vertrages bewiesen werden. Wenn Ihr Sohn einen solchen Vertrag aber niemals unterzeichnet oder mündlich abgeschlossen hat, dann hat er nichts zu befürchten. Die Beweislast hat die andere Seite. Ihr Sohn kann also zunächst die Zahlung verweigern und abwarten, welche Schritte die Gegenseite vornehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Antwort
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