Kostenklage gegen Veterinäramt

23. März 2010 21:53 |
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Verwaltungsrecht


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich wende mich mit einem kleine Juristischen Problem an Sie.

Vorweck möchte ich jedoch eine Ausschlußerklärung machen, da mir die Auswahl aus der Eingabemasske nicht zussagt, möchte ich nur Anworten von Juristinen/Juristen die aus dem Gerichtsbezirken Darmstadt, Groß-Gerau, Bergstraße, Lampertheim, die auch bereit sind die Sache auszufechten. Sollten sie außerhalb dieser vorgaben liegen, bin ich nicht Willens die Versprochene Entlohnung an Sie Aus zuschütten, auch wenn sich Sachlich und Inhaltlich Richtig Antworten sollten!

i.d.S:

Wegen eine Falschanschuldigung erhielten wir Unangemeldeten Besuch von Veterinär Amt.
Es wurd uns Mitgeteilt, das eine Anonyme Mitteilung vorliegt das wir unsere Labrador-Retriever Hündin Misshandeln, keine Nahrung und Pflege zukommen lassen und nun sei man mal eben zu Wohl des Tieres auf einen Kontrollbesuch vorbei gekommen.

Nach dem die Hündin betrachtet wurde und áuch deren Unterkunft geprüft wurde, waren keine Beanstandung geäußert worden, eher Lobende Worte waren zu Vernehmen.
Jedoch wollte man nicht mitteilen von welcher Person diese Meldung ausgeht!
Man sagte, es könnte eine Anonyme Mitteilung sein, aber das Spielt ja nun keine Rolle, es ist ja alles in Ordnung.

Wo wurde es mir von meiner Besserem Hälfte berichtet, als ich Abends nach Hause gekommen bin!

Da wir ein andere Zivilrechliche Streiterei haben, aus der es jede menge Falscher Anschuldigen, Behauptungen, Rufmord und Nötigung gibt, ist es eben doch wichtig zu erfahren wo überall Versucht wird den Satlking/Mobbing hebel Anzusetzen.

Ich habe mir die mühe gemacht und in Erfahrung gebracht das nach dem Informationsfreiheits gesetz mir als Betroffener die Auskunft und die Akteneinsicht zusteht!
Daraufhin habe ich das Veterinäramt per Fax noch am selben Tag Angeschrieben und um übermittlung des Melder Personalien gebeten. Falls dies nicht möglich sei habe ich u.a. nach IFG die Akteneinsicht beantragt und um einen Termin Spätestens in 3 Wochen hierzu gebeten!
Da sich selbst nach 5 Wochen keine Reaktion des Veterinäramtes zeigte, haben wir uns entschlossen der Sache eine Persönlich note zu geben und haben bei Veterinäramt das Gespräch i.d.S. Gesucht!
Man erklärte uns das wir keinen Anspruch auf Informationen aus der Akte haben und auch keine Einsicht erhalten und einfach so vorbeikommen ohne Termin ist auch nicht möglich!
Ich habe auf mein voran gegangenes Schreiben und die Inhaltlichen Rechtnormen Verwiesen die uns eben doch diese Auskunftsrecht zu sprachen.
Man Sagte nur Frech, wenn wir ein Problem damit haben sollten wir zum Anwalt gehen!
Das haben wir dann auch getan und statt Akteneinsicht hies es erst es gibt keine Akte.
Dann war der SB Krank und Anschließend im Urlaub und der Amtsleiter sollte das Bearbeiten, der dann plötzlich im Urlaub war und anschließen Erkrankte, bevor er zu einem Entfernten Seminar Vereiste. Damit kam unser RA auch nicht voran, zumal er es auch sehr Gemütlich anging!
Statt Akteneinsicht sollten wir einen Wesens test mit unserer Hündin machen und wenn wir dem nicht Folgeleisten dann würden Bußgelder Drohen, welch Famose Nötigung ist das denn, dachte ich! Ich habe den RA beauftragt die Klage zur Akteneinsicht einzureichen, er aber Telefoierte mit dem Amtsleiter mehrfach, der Beteuerte das es keine Akte gebe zu der eine Einsicht möglich sei!
Erst als ich mit Dienstaufsichtbeschwerden und Meldungen an den Landrat des Landkreise vorging und die Unverzügliche Klage ankündigte und die Strafanzeigen wegen der Nötigung bei der Staatanwaltschaft einreichte, erhielt unser RA einen Termin zur Akteneinsicht! Kommisch da ja keine Akte da ist die man Besichtigen könnte :-)

Lange rede, es hat mehr als 6 Monate gedauert bis wir unsere Rechte beanspruchen durften!

Klar das der RA nicht um Sonst arbeitet, es war wohl eher wieder mein Einschreiten das zum Erfolg führte, als des RA's langatmigen taten.
Ich habe den RA gebeten seine Kosten direkt mit dem Schadensverusache zu Regulieren, das aber Lehnt dieser ab und erwartet meine Vorleistung.
Die Kosten für RA und meine Aufwendungen in gleicher höhe habe ich dem Veterinärmat im November 2009 in Rechnung gestellt. Im Januar 2010 erhalte ich eine Mitteilung das man die Sache an den Versicherer weiter geleitet habe um Prüfen zu lassen ob ich einen Anspruch habe!
Ich bin der Meinung das ist ja kein Schadensfall im Klassischen Sinn, so entschied nun der Versicherer der Kommunen das ich keinen Anspruch auf Ausgleich habe.
Mein RA weigert sich die Klage gegen das Amt einzuleiten, er sieht es als Aussichtslos!

Kann es sein das eine so Simple Sache auf die eine Rechtsanspruch auch ohne Gerichtlichen Titel bestehte so der maßen Vehunzt wird, das man gezwungen ist den RA einzuschalten um an seine Rechte gegenüber einem Amt zu kommen.
Nach der Schadensminderungspflicht wären die Kosten durch die Gewährung meines ersten Antrages Vermeidbar gewesen!
Ich habe doch so zu sagen im Auftrag des Amtes den RA eingeschaltet um an mein Recht zu kommen, was Letzt endlich einen Zweifelhaften Erfolg brachte.

Gibt es eine möglichkeit meine Koste doch wieder zu erhalten und wer könnte eine Klage gegen das Veterinäramt Groß-Gerau erfolgreich realisieren?

Mit freundlichen Grüßen
E.Di.

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