Geistiges Eigentum an einer Wortkombination?

12. Januar 2006 09:30 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Ich möchte einen Satz auf T-Shirts drucken und sichergehen, dass dieser Satz nicht von anderen benutzt wird, um ebenfalls Shirts damit zu bedrucken. Reicht es, wenn ich als Erster diesen Satz verwende und das Shirt auf einer Internetseite veröffentliche? Der Satz könnte z.B. lauten: "Ich bin Fußgelenk". Würde es etwas an der Rechtslage ändern, wenn eine andere Person bereits die Domain "www.ich-bin-fussgelenk.de" verwendet, diese aber ohne Inhalt ist?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

Da Sie mir den konkreten Satz nicht genannt haben, gehe ich davon aus, dass es etwas ähnlich Allgemeines ist wie Ihr Beispielsatz.
Allgemeinbegriffe wie „Fußgelenk“ sind nicht schützbar, was bedeutet, dass Sie nur markenschutzfähgie Worte schützen lassen können. Allgemeinbegriffe darf jeder verwenden. Daran ändert es auch nichts, wenn Sie sich die Domain zu dem Begriff sichern. Dann steht Ihnen eben das Recht an der Domain zu, sonstige Rechte können Sie daraus nicht ableiten.

Etwas anderes ist es, wenn es sich bei der Wortabfolge um eine schutzwürdige „Marke“ handelt. Ein Beispiel dafür ist z.B. Der Satz „die Welt zu Gast bei Freunden“. Diese Kombination als Werbung für die Weltmeisterschaft wurde als Marke eingetragen, obwohl die einzelnen Begriffe allesamt Allgemeinbegriffe sind und einzeln nicht schutzwürdig sind. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Das müssten Sie gegebenenfalls von einem Anwalt prüfen lassen. Ich stehe Ihnen für die konkrete Prüfung gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

info@anwaeltin-heussen.de
www.anwaeltin-heussen.de

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